Prinzipiell 2 Jahre Elternzeit beantragen?

Hallo ihr Lieben Mamis,

an alle erstmal ein schönes Osterfest 🐣 #ei

Ich stehe derzeit vor der Planung von Elterngeld und Elternzeit. #kratz
Bisher habe ich es so geplant, das ich nach der Geburt gern ein Jahr mit Basis EG zuhause bleiben und im Anschluss wieder meine Teilzeitstelle annehmen möchte. Ich habe schon vor der Schwangerschaft bis zum BV einen festen Teilzeitarbeitsvertrag von 32/h pro Woche gehabt, möchte allerdings nach dem Jahr zuhause vorerst nur auf maximal 30/h pro Woche arbeiten gehen.
Macht es dabei Sinn, für zwei Jahre Elternzeit anzugeben und im zweiten Jahr eben wieder Teilzeit zu arbeiten, oder "verschenke" ich dieses eine Jahr Elternzeit, da ich ja sowieso nur eine Teilzeitstelle habe und sollte dies lieber intern mit meinem Arbeitgeber klären? #gruebel

Mir wird von allen Seiten geraten prinzipiell 2 Jahre Elternzeit beim Arbeitgeber anzugeben, aber irgendwie blicke ich nicht so recht durch weshalb. Hätte ich eine Vollzeitstelle - okay aber so?

Was wäre denn das Beste in meinem Fall?

Ich bedanke mich ganz lieb für eure Tipps. #herzlich

Eure Drei.Kaese.hoch #huepf

Das Beste in deinem Fall wäre:

Anmelden und Abstimmen
1

Ja, ich würde es auch so machen, wie es dir alle raten. Und das liegt unter anderem an der Flexibilität wann du wieder anfangen kannst in Teilzeit zu arbeiten. Je nachdem wann du einen Kitaplatz bekommst,… Zudem hast du das Recht innerhalb der Elternzeit auch wenn du schon Teilzeit angefangen hast wieder deine Stunden zu kürzen. Man weiß nie, wie sich das Kind oder die Betreuungssituation entwickelt. Da geht es dann einfach um Kündigungsschutz und Flexibilität.

Ich habe es genau so gemacht. 2 Jahre Elternzeit, 1 Jahr Basis EG, ab dem 13. LM wieder Teilzeit in EZ angefangen. Erst mit 25 Std, dann 27,5, dann 30 als festen Vertrag. Wobei man dazu sagen muss, dass mein AG (großer Konzern) mega cool ist, ich kann mit einem Monat Vorlauf entscheiden wie viele Stunden ich arbeiten will zwischen 25 und 40 Std.

Einen Teil der 3. Jahres Elternzwlt werde ich wohl noch rund um den Schuleintritt nehmen.

2

Dadurch in elternzeit 32 Stunden arbeiten kannst, ist das doch perfekt für dich

3

Zu den von Ourhope123 genannten Punkten kommt noch hinzu, dass du dich bei der ersten Anmeldung der Elternzeit so oder so für 2 Jahre festlegst. Das heißt, wenn du nur ein Jahr Elternzeit anmeldest, garantierst du deinem Arbeitgeber quasi, dass du dann auch wieder anfängst. Eine Verlängerung der Elternzeit über das eine Jahr hinaus ist dann vom guten Willen des AG abhängig. Er darf es ablehnen und muss dir erst wieder nach dem 2. Geburtstag deines Kindes Elternzeit gewähren.

4

Gilt das für meinen Partner ebenfalls?
Er muss jetzt Elternzeit anmelden und möchte dies für den 1. LM und voraussichtlich für den 13. LM zeitgleich mit dem Elterngeldbezug. Der Arbeitgeber meint es reicht vorerst den 1. LM ab der Geburt anzumelden und den weiteren dann fristgerecht nachzumelden. Können Sie ihm den dann auch ablehnen?

Ich überlege auch gerade ob es nicht direkt sinnvoller für ihn wäre bspw. 1,5 Jahre Elternzeit anzugeben, eben aus den genannten Gründen mit der Wochenstundenkürzung etc. Bisher haben wir nicht so weit gedacht, sondern nur zeitgleich wie beim Elterngeld. #kratz

5

Ja, das gilt auch für ihn. Natürlich kann es sein, dass sein Arbeitgeber sich an die Zusage hält, aber es kann eben auch passieren, dass es schief geht. Für den Elterngeldbezug müssen ja ohnehin 2 Monate angemeldet werden. Das würde ich dann auch gleich in einem Antrag machen.

6

Ich würde es davon abhängig machen ob weitere Kinder geplant sind. Falls ja würde ich sogar die vollen 3 Jahre beantragen. Wenn du innerhalb der 3 Jahre wieder schwanger wirst hast du Anspruch auf die Mutterschaftsleeistungen deiner ersten Schwangerschaft

7

Das dritte Jahr kann man problemlos an das 2. anhängen, Frist 7 Wochen vor Ablauf des zweiten Jahres. Daher reichen erst mal 2 Jahre.