AG-Wechsel im öffentl. Dienst

Hallo ihr Lieben,

Ich arbeite seit sehr vielen Jahren im öffentlichen Dienst. Nun habe ich eine für sehr interessante Stelle gefunden, auf die ich mich beworben habe. Diese wäre auch im öffentlichen Dienst (anderer AG) und wird mit einer höheren Entgeltgruppe vergütet. Weiß von euch jemand, ob der neue AG die bereits erreichte Entwicklungsstufe einfach übernimmt oder ob das quasi Verhandlungssache ist? Des Weiteren hat mir eine Kollegin berichtet, dass es in dieser Konstellation üblich ist, sich bereits jetzt im Bewerbungsverfahren meine Personalakte anzufordern. Also ich habe absolut nix zu verbergen und frage nur aus Interesse, weil ich das noch nie gehört habe. Nun ja, ich hab mich auch noch nie damit beschäftigt. Vielleicht kann mir einer von euch ein bisschen was über so einen AG-Wechsel erzählen.

LG, DaRo

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Hallo!
Also die Entwicklungsstufe wird nicht unbedingt mit übernommen. Wenn du aber höher eingruppiert wirst als vorher, ist es üblich, dich so einzustufen, dass du mindestens das gleiche (eher einen Ticken mehr) verdienst als in deinem alten Job.

Also, so ist es zumindest bei uns in der Uni...

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Wer bewirbt sich denn auf eine höhere Eingruppierung, wenn er durch den Verlust von Erfahrungsstufen nachher nur das gleiche oder höchstens "einen Ticken mehr" verdient?

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Auf Dauer kann man doch dann trotzdem mehr verdienen. Dann verdienst du vielleicht 2 Jahre weniger, danach aber deutlich mehr.

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Also ich musste immer neu starten, habe mit e6 gestartet, dann e8, dann e9, ich war aber bei der e8 auch erst in Stufe 2.
Es ist wohl Verhandlungssache, mein Arbeitgeber hätte mich aber nicht eingestellt mit Anrechnung der Stufen.
Du hast allerdings auch ne bessere Verhandlungsposition, ich war dazwischen 3 Jahre zu Hause und war vorher nur Elternzeitvertretung.

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Welche Tarifverträge gelten denn? Jeweils TVöD?
Dann ist §16 der relevante. Hast du einschlägige(!) berufserfahrung, dann muss zumindest ein Teil anerkannt werden. Ansonsten liegt es im Ermessen des AG gem. §16 (2a)

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Hallo,
du nimmst die Stufe mit, fällst aber in dieser Stufe auf 0 zurück.
EG 9a Stufe 2 seit 19 Monaten ergibt dann z. B. EG 10 Stufe 2 im Monat 1. Es lohnt sich manchmal den Wechsel herauszuzögern. Immer dann wenn ein Stufenwechsel in Kürze Eintritt.