Kindergeld Ü18, muss ich mich da melden ?

Hallo, unser Sohn ist jetzt 19 und im 2ten Lehrjahr seiner Ausbildung zum Maurer.

Die Ausbildung dauert regulär 3 Jahre.

Er hat von der Firma erst einen 2 Jahresvertrag bekommen zum Hochbaufacharbeiter und jetzt einen Vetrag für das 3 Lehrjahr zum "Hochbaufacharbeiter Schwerpunkt: Maurer".

Das machen die wohl bei allen Lehrlingen so um erstmal zu gucken wie es läuft.

Kindergeld steht im denn ja auch noch zu, es ist ja eine Ausbildung. Oder könnte es da Probleme geben?

Wir haben jedenfalls Kindergeld bewilligt bekommen und im Bescheid steht als Befristung "laufend".

Ich habe ja damals seinen Ausbildungvertrag mitgeschickt. Muss ich da jetzt die Verlängerung hinschicken. Oder würden die jetzt automatisch bis zu seinem 21 Lebensjahr zahlen. Muss ich denn bescheid geben wenn er die Ausbildung abgeschlossen hat? Das wäre ja denn August 2023 und noch vor seinem 21 Lebensjahr.

Danke

1

natürlich musst du die Verlängerung schicken, wenn er ins 3 Jahr geht, er hätte ja nach dem 2. Jahr schon einen abgeschlossenen Beruf

2

Hey,

zu Deiner Frage, hatte das mit meinem Sohn auch so. Der hat erst 2 Jahre gemacht und ist nun im 3. LJ zum Kaufmann. Das Amt kommt von ganz allein auf Euch zu, da die ja davon ausgehen, dass Dein Sohn bald seine Ausbildung beendet und ggf. nun ins Arbeitsleben startet. Du musst dann nur den Verlängerungsvertrag einreichen und es gibt einen neuen Bescheid. Nach dem 3. LJ kommen die dann wieder automatisch auf Dich zu und wollen weitere Nachweise (bei uns dann weiter Fachabitur) oder das Kindergeld ist dann eben ausgelaufen.


Gruß Ivhen