Minijob und BV

Ich habe einen Minijob als Fahrerin. Arbeite immer unterschiedlich, es variiert zwischen 1-4x die Woche je 6 Std. pro Tag.
Bekomme nur die Stunden ausbezahlt die ich arbeite. Aber nicht mehr als 450€.

Ich bin aktuell in der 7+1 SSW. Habe 3 gesunde Kinder und 3 FG gehabt. Die letzte FG war letztes Jahr. Gelte glaube ich als Risikoschwangere (?!).

So nun zu meinem Anliegen bzw Frage; ich liebe meinen Job als Fahrerin nur habe ich extreme Rückenschmerzen seit Anfang an der SS. Es zieht sich bis in den Becken und Unterleib. Als Fahrerin muss ich in den 6 Std in ca 30-40 Autos an- und aussteigen und zwischendurch muss ich viel laufen, komme in den 6 Std auf 12 Tausend Schritte.
Bisher gings aber Heute habe ich gemerkt, dass ich nach 2 Stunden nicht mehr konnte, mir wurde dann auch richtig übel und Kreislauf hat dann gespinnt. Alles kam aufeinmal und musste abbrechen und bin Heim. Auf der Arbeit und AG weiss nichts von meiner SS.

Jetzt weiss ich nicht wie es weitergehen soll? Die Schmerzen sind ohnehin schon stark, aber auf der Arbeit war es sehr einschränkend und belastend.
Zudem frage ich mich, ob das ständige ein- und aussteigen und fahren (es sind viele Hindernisse auf dem Boden, es ist sehr holprig auf den Strassen) gut ist? Habe sehr Angst vor einer erneuten FG.

Sollte ich das mit meinem FA besprechen oder lieber mit dem AG? Könnte man evtl. ein BV bekommen? Mein Vertrag läuft Ende September aus, vor der SS war die Rede von einer Verlängerung.
Würde der BV dann nur bis Vertragsende gehen?

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Hallo

Zuersteinmal muss der AG eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.
Kann er dir keinen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz schaffen, muss er dich ins Bv schicken.
Dein Vertrag läuft ganz normal im September dann aus.

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Ob das Bv länger gilt kommt auf die Formulierung an.

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Dein AG Ist zuständig, also sag ihm Bescheid .

Das BV von ihm gilt selbstverständlich nur bis Vertragsende.

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du musst das klären ein 450 €job, ist eine versicherungsfreie Beschäftigung, im Normalfall bkommt der Ag das Geld bei Bv wieder, aber nur wenn eine Umlage vorliegt
Schwanger darfst du alleine mit dem Auto gar nicht unterwegs sein

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Das MuschG sagt dazu das du nicht mehr auf Beförderungsmitteln eingesetzt werden darfst wenn es dich oder dein Kind gefährdet. (Im alten MuschG bis 2018 gab es ein generelles Verbot für Beförderungsmittel nach dem 3 Monat bis max Hälfte der Arbeitszeit)

Das Auto ist ein Beförderungsmittel. Nun ist zu prüfen ob es zu Gefährdungen kommen kann:
- durch häufiges Ein/Aussteigen
- ständiges Sitzen in einer Zwangshaltung
- Druck auf den Bauchraum
- erhöhte Unfallgefahr
- Erschütterungen
- Emissionen durch Kraftstoff und Abgas (Diesel!)
- Möglichkeiten zu jederzeit machbaren Pausen und zum Ausruhen lt MuSchG...
usw.

Das heisst es ist im Einzelfall abhängig ob du ständig im Auto oder gar wie bei dir in wechselnden Fahrzeugen eingesetzt bist oder ob du gelegentlich mit einem für dich gut einstellbaren Fahrzeug (Sitzposition usw) unterwegs bist.

Als Fahrerin mit einziger Tätigkeit des Autofahrens, mit ständig wechselnden Fahrzeugen (Sitz nicht persönlich einstellbar), bei der von dir beschriebenen Anzahl (Ein/Aussteigesituation), ggf erhöhter Abgasbelastung, sehe ich hier klassisch das Bedingungen für ein BV vorliegen bzw dein Arbeitgeber dich anderweitig beschäftigen muss.

siehe auch die offiziellen Einschätzungen hier:
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/42561
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/3275

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Danke dir und allen anderen die geantwortet haben. Werde beim nächsten FA Termin es ansprechen. Lg

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Dein FA ist da nicht zuständig (darf dich natürlich zu Gefährdungen beraten)... in Bezug auf die Tätigkeiten und ein eventuelles BV das muss dein AG klären.
Eigentlich müsste die Gefährdungsbeurteilung für deine Tätigkeit bei deinem Arbeitgeber schon existieren....
Bei Unklarheiten zur Bewertung der Gefährdung darf auch der Betriebsarzt und/oder die Aufsichtsbehörde für den Mutterschutz befragt werden https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/faq/47390-faq

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