Teilzeit beim anderen AG begründen

Hallo

Ich brauche eure Hilfe.

Ich bin momentan, wegen psychischer Belastung am Arbeitsplatz, krank. Möchte nun während der Elternzeit 30 Stunden bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten.

Nun möchte mein AG eine Begründung warum ich nicht bei ihm arbeiten kann.

Was kann ich schreiben ohne den Grund meiner Krankheit mitzuteilen?

Lg

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Warum sagst du ihm nicht die Wahrheit?
Spätestens zum Ende deiner EZ musst du so und so überlegen, ob du generell noch dort arbeiten kannst/willst. :-)

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Geplant ist während der Elternzeit eine Entfristung beim neuen Arbeitgeber

Mit offenen Karten spielen bringt nix. Daraus drehen sie einem den nächsten Strick.

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Arbeitszeiten, Wegstrecke die sich mit der Betreuung Deines Kindes vereinbaren lässt. Natürlich nur wenn beides bei Deinem jetzigen AG nicht gegeben ist. Es ist nunmal so, dass der AG Dir die Zustimmung zur Arbeit bei einem anderen AG verweigern kann, wenn er selber Bedarf an Deiner Arbeitskraft hat. Und gerade die Tatsache, dass Du krankgeschrieben bist, macht Dein Ansinnen schwer nachvollziehbar - denn prinzipiell scheinen die Rahmenbedingungen ja zu passen.

Mir ist auch nicht klar, warum Du nicht einfach kündigst. Wenn man wegen psychischer Belastung am Arbeitsplatz krank wird, ist doch das normalste der Welt sich einen neuen Arbeitsplatz zu suchen. Und natürlich muss man bei Erfolg den alten kündigen.

Grüsse
BiDi

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Verstehe deine Ansicht total. Auch weiß ich das er zustimmen muss.

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Warum bist du denn überhaupt in der Elternzeit krank geschrieben? Arbeitest du eigentlich gerade Teilzeit in Elternzeit bei deinem alten AG?

Ich glaube es ist weniger eine Herausforderung zu erklären warum du in der EZ bei einem anderen AG arbeiten willst, also vielmehr warum du gesund genug bist bei einem anderen AG zu arbeiten.

Wenn es sich um das selbe Tätigkeitsfeld oder sogar einen Mitbewerber handelt, kann dein AG ablehnen. Ist es aber eine ganz andere Branche, dann kann dein AG nicht einfach so ablehnen.

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Das der AG nicht einfach so ablehnen kann, gilt nur dann, wenn er selber der AN keine Teilzeitstelle mit der gewünschten Stundenzahl anbieten kann. So wie ich das lese, kann er das aber und weil ein Arbeitsvertrag besteht hat der alte AG Anspruch auf die Arbeitsleistung.

Grüsse
BiDi

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ah ok, das war mir nicht so bewusst. ich dachte die Regelung ist wie bei der Anmeldung jeder anderen Nebentätigkeit zum Hauptjob.

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