Wartezeit bei Rechtschutzversicherungen

Hallo, ich bin mir nicht sicher, ob ich hier richtig bin. Indirekt betrifft es ja unsere Finanzen :D

Kurze Vorabinfo: Wir wohnen in einem gemieteten Doppelhaus mit Gartennutzung sowohl vor als auch hinterm Haus.

Nun haben wir ständig Ärger mit unserem Vermieter, der uns wegen Nichtigkeiten belästigt. Heute erst, weil wir wir vor dem Haus eine Gartenbank aufgestellt haben. Angeblich versperren wir damit die Zuwege zu einem Abstellplatz den wir eh nicht nutzen dürfen. Na egal..jedenfalls haben wir heute erfahren, dass er bereits einen dicken Ordner mit unseren "Vergehen" in der Vergangenheit angelegt hat. Alles fotodokumentiert...

Wir haben leider noch keine Rechtschutzversicherung und ich würde jetzt gerne eine abschließen, damit wir, sobald er anwaltlich tätig wird, etwas entgegensetzen können. Jetzt habe ich so meine Probleme mit den Begrifflichkeiten. Es gibt oft eine Wartezeit. Heißt das, dass alles was uns in der Vergangenheit vorgeworfen wurde, nicht mitversichert ist? Auch wenn dort nie etwas offizielles in schriftlicher Form kam?

Angenommen die Wartezeit beläuft sich auf einen Monat und er würde einen Anwalt erst danach einschalten, für Dinge die heute geschehen sind? Sind die dann versichert oder nicht?

Vielen Dank schonmal im voraus.

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Dafür dürfte es schon zu spät sein, da der Streit zwischen euch schon besteht, vgl. wenn hier unter dem Stichwort "Nachbar" suchst:

https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/was_zahlt_die_rechtsschutzversicherung_und_was_nicht_21187.html

Die Wartezeit ist für zukünftige Fälle. Alles vergangene oder was jetzt schon läuft, ist sowieso ausgeschlossen.

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"Angenommen die Wartezeit beläuft sich auf einen Monat und er würde einen Anwalt erst danach einschalten, für Dinge die heute geschehen sind? Sind die dann versichert oder nicht?"

Allgemein kommt es immer auf das schadensauslösende Ereignis, also die Handlung an, nicht darauf, wann man einen Anwalt einschaltet. Alles was du heute tust, kann nicht mehr versichert werden.

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OK, vielen Dank für die Antworten. Ich hatte es ja befürchtet. Hmm lohnt sich dann überhaupt noch eine Versicherung?
Vorallem geht es ja bei den versicherten Streitigkeiten immer um Mietzahlungen oder Schäden etc. Wir sind weder mit der Zahlung in Verzug, noch zerstören wir mutwillig sein Eigentum. Wir wollen es uns hier nur gemütlich machen und er hat an jeden gestellten Blumentopf etwas auszusetzen. Selbst die Weihnachtsbeleuchtung mussten wir entfernen, weil es sich "nicht gehört" eine Lichterkette am Gartenzaun anzubringen.
Das sind doch Nichtigkeiten, die vor keinem Gericht Bestand haben, oder sehe ich das falsch?!


Wir werden allerdings erst im nächsten Sommer ausziehen können, da solange die Baumaßnahmen im neuen Haus noch andauern. Eigentlich brauchen wir einen Anwalt für die Hausübergabe.. und wer weiß was ihm zukünftig alles nicht gefällt. Kann man jemanden tatsächlich wegen des Aufstellens einer Gartenbank verklagen? Vielleicht sind wir zu naiv oder gutgläubig..vorallem steht im Mietvertrag eindeutig, dass der Bereich mitvermietet wird. Und laut Internetrecherche können wir dort Gegenstände und Bepflanzungen aufstellen wie wir lustig sind.

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Bei einer Übergabe braucht ihr keinen Anwalt, sondern einen Sachverständigen. Schon während des Baus

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Es geht nicht um das neue Eigenheim, sondern um die Übergabe des gemieteten Hauses bei Auszug.

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In deinem Fall würde ich Mitglied in einem Mieterschutzbund werden. Da gibt es auch eine Wartezeit. Aber das sehe ich unproblematisch, denn aktuell ginge s ja keinen richtigen „Fall“, sondern ihr habt nur kein besonderes gutes Verhältnis. Aber es ist ja absehbar, dass es dabei nicht bleiben wird. Irgendwann gibt es dann Ärger, bei der nächsten Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung oder spätestens beim Auszug.

Woher hast du erfahren, dass er einen Ordner angelegt hat? Hat er das selbst erzählt? Und selbst wenn, vielleicht ist er da krankhaft - lach doch drüber, wovor hast du Angst?!

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Das hat er heute in seinem Wutanfall über die Gartenbank erwähnt. Einen breiten Ordner voll, alle "Vergehen" fotografiert. Ob das alles rechtens ist. Er darf weder von uns und noch von unseren angemieteten Wohnräumen bzw. Der Terrasse/Garten Fotos machen.

Ich weiß tatsächlich nicht wovor wir Angst haben. Wir diskutieren schon gar nicht mehr und natürlich lachen wir ihn mittlerweile für sein Verhalten aus, aber ich habe tatsächlich Angst, dass er es noch schlimmer treiben kann. Der Mensch ist psychisch gestört, ein Choleriker und hat uns als sein neues Hobby entdeckt. Er will uns unbedingt hier raushaben. Noch hat er allerdings keinen triftigen Grund gefunden, um uns zu kündigen. Den werden wir ihn sicher auch nicht liefern.

Das Formular für einen Mieterschutzverein liegt schon ausgedruckt auf unserem Tisch.

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Er verhält sich unprofessionell, das ist für dich ein Vorteil falls es mal um ernsthafte Dinge gehen sollte. Daher würde ich mich zB gegen die Fotos rechtlich noch nicht wehren, sondern erst dann falls es relevant wird. Und dann mit aller Konsequenz.

Leg dir einfach ein paar Euro zurück, dann kommst du auch ohne Rechtsschutz zu deinem Recht.

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Wenn Ihr gegen den Vermieter wegen der schon gemachten Fotos vorgehen wollt, ist es tatsächlich zu spät für Mieterschutzbund oder Rechtsschutzversicherung. Wenn Ihr Euch gegen eine zukünftige Kündigung wehren wollt, sollte das noch hinhauen, sofern er die nicht im nächsten Monat 'raushaut. Sollte das passieren, könnt Ihr den Widerspruch aber auch ohne Anwalt einlegen. Denn die Gründe für eine Kündigung durch den Vermieter sind eng gesteckt und eine falsch aufgestellte Gartenbank gehört eher nicht dazu.
Schickt der Vermieter die Kündigung in einem Monat 'raus, gilt das Datum der Kündigung, nicht das Datum der angeblichen Gründe, weil der Rechtsstreit sich ja dann um die Kündigung drehen wird.

Grüsse
BiDi

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Ihr braucht keine RSV, sondern ein dickes Fell.

Der Vermieter provoziert nur, lasst Euch nicht provozieren.

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Ich hätte glaube ich zurück gebrüllt (ohne zu beleidigen natürlich) , aber ich bin auch nicht hochschwanger... Der Vermieter gehört in seine Schranken gewiesen, und zwar sehr deutlich, hat das zb Dein Mann schonmal getan?

RSV kannst Du noch abschließen, es ist ja noch nichts "passiert". Aber vorher könnte eine Beratung beim Mieterschutzbund nichts schaden.

Alles Gute! 004