Teilzeit in Elternzeit „kündigen“

Hallo,

wenn ich Teilzeit in Elternzeit arbeite und wieder aufhören möchte, welche Fristen habe ich denn einzuhalten wenn ich noch Elterngeld beziehe?
Sagen wir mal, mein AG wäre kulant und ich müsste keine 7 Wochen Frist einhalten. Gibt es Fristen die ich einhalten muss im Bezug auf die Elterngeldstelle?

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Der Elterngeldstelle ist das egal. Am Ende des Betugs reichst du deine Abrechnungen ein und fertig.
Außer du willst natürlich das Geld geändert haben, dann musst du es mitteilen.

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Danke!:)

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Es meinst du genau? Du willst deine Elternzeit vorzeitig beenden um wieder Vollzeit zu arbeiten? Dann solltest du das vorher mit deine AG besprechend, denn er muss nicht zustimmen.

Siehe BEEG, Paragraph 16, Absatz 3
(3) Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Absatz 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt.

Insbesondere wenn dein AG eine Vertretung oder zusätzliche Unterstützung eingestellt hat könnte es da zu Schwierigkeiten kommen.

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Oder willst du wieder zurück in Vollzeit-Elternzeit gehen und gar nicht mehr arbeiten? Du heißt es im BEEG, Paragraph 15, Absätze 5-7, fass binnen 4 Wochen ein „Einigung gefunden werden soll“. Sollte es da zu keiner Einigung kommen hast du je nach Größe des Betriebes schlechte Karten, denn eine Verringerung der Arbeitszeit muss ein AG nur akzeptieren wenn er mehr als 15 Mitarbeiter hat oder du noch mind. 15 Std./Woche arbeiten willst.

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Hey,

genau, ich möchte wieder auf Vollzeit-Elternzeit wechseln, mein AG ist da ganz flexibel. Mir geht es nur darum, ob ich bei der Elterngeldstelle irgendwelche Fristen einhalten muss, da das Einkommen ja mit dem Elterngeld verrechnet wird.

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Ich habe nämlich noch kein Elterngeld beantragt… ich wollte es ab Juni beantragen aber bin nicht sicher ob ich den Juni noch arbeiten werde oder ob ich Ende Mai schon aufhöre. Jetzt bin ich unsicher wie ich das am besten beantragen soll.

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