Elternzeit

Hallo kurze Verständnisfrage
Unser Kind wurde am 21.04.22 geboren.
Elternzeit möchte ich gerne bis zum 18 Lebensmonat nehmen.
Elternzeit sieht dann doch wie folgt aus
Beginn 17.06.2022 und dann 18 Lebensmonate weiter ?sprich stehe ich dem Arbeitgeber ab dem 16.12.2023 wieder zur Verfügung?ist das korrekt?

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Erstmal Glückwunsch zur Geburt.
Deine Elternzeit begann am 21.04.
Wenn du 18 Monate EZ nehmen willst, musst du am 21.10.23 wieder arbeiten gehen.

Wenn du am 21.12. (wie kommst du auf den 16.12.?) wieder arbeiten gehen willst, hast du 20 Monate EZ genommen.

12 Monate sind am 21.4.23 rum
18 Monate = 6 Monate später, also am 21.10.

Man kann sich das eigentlich ganz einfach ausrechnen: Jemand, der ein Jahr, also 12 Monate, EZ nimmt, muss am 1. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten gehen. Wenn du mehr EZ nimmst, dementsprechend so und soviele Monate später.

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Achso: Das setzt voraus, dass du deinem Arbeitgeber schon schriftlich Bescheid gegeben hast.

Hast du nicht, oder? 🙈 Dann wird es jetzt kompliziert...

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Sorry, streich das letzte. Die EZ beginnt nach dem MuSchu. Der MuSchu wird jedoch angerechnet. Wenn du bis einschließlich zum 18. Lebensmonat EZ nehmen willst, musst du praktisch 16. Monate beantragen.
Ende ist dennoch der 20.10.

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Kam das Kind am errechneten ET oder danach? Dann solltest Du Dich sputen mit der Elternzeitanmeldung, denn die muss sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit beim AG sein.

Auf Nummer sicher gehst Du mit einer Formulierung wie "im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist... für insgesamt 18 Monate".

Und herzlichen Glückwunsch!

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Du kannst Erlernzeit so lange nehmen, wie du möchtest. Das ist unabhängig vom Elterngeld. Die Elternzeit beginnt im Anschluss an den Mutterschutz. Wenn du wieder arbeiten möchtest wenn dein Kind 18 Monate alt ist, solltest du sie bis zum 20.10. beantragen. Du kannst aber Elternzeit auch bis Ende Oktober anmelden oder bis Ende des Jahres oder bis zum Ende des zweiten Lebensjahres - ganz wie du willst.