Elterngeld / -Zeit, die x-Frage!!

Hallo ihr Lieben, Allwissende🙋‍♀️

Wieder die x-Frage zum Thema Elternzeit/Elterngeld.
Sorry dafür, aber kompliziert ist es schon! 🙄

Angenommen:
Das Kind wird am 15. Juni. 22 geboren.
Der Elterngeldzeitraum wĂĽrde sich bis zum 14. September. 23 belaufen, Quasi 15 Monate!

Elternzeit wĂĽrde ich jedoch bis zum 3.Oktober. 23 nehmen, so das ich den AG ab 4. Oktober. 23 wieder zur VerfĂĽgung stehe!


Ich weiß, bei Kind 2 haben wir das exakt so gemacht. Jetzt tut mein AG so als ob das etwas ganz kurioses ist 🤷‍♀️ Aber die Elternzeit ist doch nicht 1:1 an das Elterngeld gebunden?! Der AG muss dieser doch nur zustimmen und gut?! 🤷‍♀️
Ich verbleibe mit: ??????

Danke!! 🤭🙋‍♀️

1

Der Arbeitgeber muss nicht zustimmen. Du beantragst die Elternzeit nicht, sondern teilst den Zeitraum mit.
Die Formulierung "der Arbeitgeber muss die Elternzeit zur Kenntnis nehmen" passt besser :-)
Und ja: Elternzeit kann man unabhängig vom Elterngeld nehmen und auch taggenau.

2

Ganz lieben Dank fĂĽr deine Antwort!

Ja, ich habe mich da etwas unglĂĽcklich ausgedrĂĽckt! #sorry
Aber unterm Strich muss der AG diesen Zeitraum so hinnehmen/akzeptieren und kann mir da auch keine Steine in den Weg legen?! #kratz