Elternzeit/Teilzeit in Elternzeit

Hallo zusammen.

Wir wollen unsere Elternzeit so aufteilen: ich nehme die ersten 12 Monate mit Basiselterngeld, mein Mann im Anschluss 2 Monate. In den zwei Monaten gehe ich in Teilzeit in Elternzeit arbeiten und im Anschluss nehmen wir gemeinsam die 4 Monate elterngeld plus als Partnerschaftsbonus.
Somit müsste ich 18 Monate Elternzeit beantragen und mein Partner 6.

Jetzt ist die Frage, welche Stundenzahl realistisch wäre? Wenn ich alleine Teilzeit nehme, würde ich 32 Stunden ansetzen. Beide dann zusammen aber eher weniger, oder? Wenn das Kind in der ersten Zeit öfter krank ist und einer ausfällt, ist die Rückzahlung dann sicher zu hoch. Rein finanziell wird es eh schon eng. Wie habt ihr das geregelt?

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Wir haben mit beide reduziert gute Erfahrungen gemacht, ich hab auch nur 32 Stunden jetzt. Mein Partner steigt mit etwas weniger ein. Ich habe zwei lange Tage definiert. An denen ist er voll in Charge, auch für kindkrabk, den Rest verteilen wir fair aber nach Lage.
Beide um die 30 Stunden ist meiner Meinung nach für alle besser als einer 40, einer 20

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Und danach wollt ihr dann beide wieder Vollzeit arbeiten? Da wäre mir das Risiko zu groß und ich würde vermutlich schauen, dass einer noch etwas länger Elternzeit nimmt und in der Zeit nur 32 Std. arbeitet, während der andere schon wieder Vollzeit einsteigt. Denn das ganze erste Kitajahr ist ja mitunter schwierig, vor allem im Winter.

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So war eigentlich der Gedanke, ja. Aber du hast recht. Das gilt es auch noch zu bedenken.

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Die Stundenzahl ist m.E. davon abhängig, wie da eure Möglichkeiten sind und auch was der AG zulässt. Arbeitet ihr normalerweise zeitgleich oder versetzt? Wer betreut das Kind, wenn ihr arbeitet? Wollt ihr das noch selbst tun oder ist es da bereits in Betreuung? In den meisten Fällen wird es ja nicht möglich sein, das Partner 1 nur vormittags arbeitet und Partner 2 nur nachmittags. Wenn das Kind Fremdbetreut wird: wie sind da die möglichen Zeiten und wie passen sie mit möglichen Arbeitszeiten zusammen?
Wie würdest du die 32 Stunden aufteilen? Auf 3,4 oder 5 Arbeitstage? Da ist dann die Frage wie das mit Pausenregelungen zusammen passt. Z.B. muss nach 6 Stunden Arbeit eine Pause gemacht werden. Wenn ich also 5 Tage die Woche arbeiten wollte, würde ich 30 Stunden wählen und so jeden Tag 6 Stunden arbeiten. Wollte ich nur 3 Tage die Woche arbeiten, wären 32 Stunden sinnvoller. Das sind die Punkte, die da für mich ausschlaggebend wären.

Welche Rückzahlung meist du denn bei Krankheit des Kindes?
LG N.

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Hy.
Danke für deine Antwort.
Also wenn alles nach Plan verläuft, dann geht die Kleine ab August in die Kita. Wir arbeiten beide im gleichen Unternehmen mit Gleitzeit (Kernzeit von 10-14 Uhr).
Wir wir es zeitlich aufteilen haben wir noch nicht besprochen. Ich habe gedacht, das kann man individuell selbst machen, solange man auf die Woche-bzw Monatsstunden kommt.
Und ich hatte gelesen dass man Elterngeld zurück zahlen muss, wenn man zb wegen Krankheit des Kindes nicht auf die vereinbarten Stunden kommt.

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Wo hast du das denn gelesen?! Man nimmt doch dann einfach Kindkrank in so einem Fall. Warum sollte man deshalb Elterngeld zurück zahlen müssen?

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Krankheit/Kindkrank/Urlaub usw zählen als normale Arbeitszeit die vertraglich zu erbringen wäre und führen nicht zu einer Rückzahlungspflicht aufgrund von Abweichung der Arbeitszeit. Es zählt ansonsten das monatliche Mittel in diesem Lebensmonat falls es mal aus anderen Gründen zu Überstunden oder Minussstunden kommen sollte, so dass man das ausgleichen kann!

siehe Broschüre vom Familienminsterium Seite 24/25 und folgende https://www.bmfsfj.de/resource/blob/185424/0e78b1c6a15af362712cfea5e927c7dd/elterngeld-und-elternzeit-25-auflage-data.pdf
Quelle https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-und-elternzeit-fuer-geburten-ab-01-09-2021-185102