Individuelles Teilbeschäftigungsverbot und Urlaubsanspruch

Hallo zusammen,
Könnt ihr mir mit dem Urlaubsanspruch im individuellen BV weiter helfen?
Wenn ich nur noch 40 % der Arbeitszeit arbeiten soll, behalte ich doch trotzdem 100 % meines Urlaubsanspruchs?
Sagen wir ich arbeite von Montag bis Mittwoch...muss ich dann nur 3 Tage Urlaub für die ganze Woche einrechnen oder trotzdem 5 Tage?

Viele liebe Grüße

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Du hast im BV vollen Urlaubsanspruch.

Wenn du durchs BV nur 3 von 5 Tage arbeitest, dann musst du trotzdem 5 Tage Urlaub einreichen.

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Vielen Dank. Kennst du zufällig die Vorschrift oder das Gesetz wo ich etwas dazu finde?