Prüfung BV beim Gewerbeaufsichtsamt

Hey Leute,
ich bin Angestellte einer Zahnarzt Praxis in der Anmeldung, bin aber seit Ende Januar krankgeschrieben. In der Zeit bin ich schwanger geworden und möchte natürlich ein BV, was leider nicht so einfach ist. Mein Arzt würde mir ein BV ausstellen was dann geprüft werden müsste beim Gewerbeaufsichtsamt, ich habe auch mit denen schon telefoniert, es muss einer Schwangeren so vieles möglich gemacht werden, jetzt wollte ich euch mal fragen was ich nun machen kann mein AG reagiert auf keine Nachrichten die ich ihr per Mail schreibe, wir sind auch nicht im guten, da sie mich gekündigt hatte und aufgrund der Schwangerschaft die Kündigung zurück nehmen musste, ich möchte bei ihr auch nicht mehr arbeiten, weil das arbeiten echt nur unter Druck und Stress ist. Es gibt keine Lüftungsmöglichkeiten, es ist sehr lauter Lärm, weil in der Praxis der Kompressor steht. Und als ich ihr sagte das man mir einen Abstand zu allen Personen gewähren muss, sagt sie du brauchst nur deinen Mundschutz und einen Kasack, ich finde unter diesen Umständen würde das Verbot auch für mich sprechen, aber was denkt ihr liege ich falsch ?

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„und möchte natürlich ein BV,“

Warum? Und warum vom Arzt?

Du bist nicht arbeitsfähig, also kein BV.

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Hey,
Ich habe meinen AG eine Email geschrieben vor drei Wochen und gefragt ob es möglich wäre, dass ich ein BV von ihr bekomme, leider habe ich bis heute keine Antwort.

Ja bis Mitte mai bin ich auch krankgeschrieben, mir geht es um die Zeit danach.
Ab Oktober greift der Mutterschutz

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Auf diese Mail hätte ich auch nicht geantwortet.

Die Mail sollte lauten: ich bin ab Mitte Mai wieder da, aber schwanger. Für meinen Arbeitsplatz sollte eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen. Wie ist das Ergebnis? Könnt ihr mich Muschu-konform einsetzen oder schickt ihr mich in ein (Teil-)BV. (natürlich schöner formuliert).

Ich muss sagen: wenn mich ein Angestellter um ein BV bitten würde, dann würde ich alles dran setzen, dass dieser arbeiten kann.

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Da du arbeitsunfähig bist, kommt ein BV nicht in Frage. Die AU ist immer vorrangig. Alles Gute!

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Hey vielen Dank für deine Antwort.
Ja das stimmt, nur meinte meine Krankenkasse natürlich auch das ein BV sinnvoller wäre, auch aufgrund der Elterngeld Berechnung dann später.

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Natürlich meint die Krankenkasse das, weil sie dir dann kein Krankengeld mehr bezahlen muss.

Für ein BV musst du grundsätzlich arbeitsfähig sein, eine AU hat immer Vorrang.
Deine Chefin muss eine Gefährdungsbeurteilung für dich machen und dich entweder mutterschutzkonform einsetzen oder ins BV schicken. Tut sie das nicht, müsste hier die Aufsichtsbehörde tätig werden.
Nicht mehr da arbeiten wollen weil sie fies war, ist übrigens keine Begründung.

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Hallo,
wie lange bist du denn noch krank geschrieben und wärst du nach der AU wieder arbeitsfähig?
Dein AG muss eine Gefährdungsbeurteilung ausfüllen, ist das schon geschehen? Wenn nicht, fordere die ein und wenn diese vom AG aus deiner Sicht falsch oder unvollständig ausgefüllt wird, dann weise deinen AG darauf hin und bitte um Nachbesserung. Sollte der AG dem nicht nachkommen, kannst du dich beim Gewerbeaufsichtsamt melden, dass dein AG seiner Pflicht nicht nachkommt und folgende Punkte der Gefährdungsbeurteilung falsch/unvollständig dokumentiert sind oder die Gefährdungsbeurteilung gar nicht ausgefüllt wird.
Schreib zudem Protokoll, wann und wie die Mutterschutzvorgaben nicht eingehalten werden.
Das trägt natürlich nicht zu einem guten Arbeitsklima bei, aber du willst da ja eh weg.

Und werden BV vom behandelnden Arzt immer vom Gewerbeaufsichtsamt überprüft?

Viele Grüße und alles Gute für dich

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Und natürlich immer alles schriftlich machen! Mündliche Absprachen zählen gar nichts.

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Hey vielen Dank für deine Antwort,
Also ich bin krankgeschrieben aufgrund meiner Psyche, das weiß mein AG auch und sie selber hatte mir etwas anderes versprochen als sie letztendlich getan hat, ich habe nämlich einen Antrag auf Reha gestellt, da ich da aber noch keine Rückmeldung habe, musste ich mich für die Zeit auch krankschreiben, eine Verhaltenstherapie mache ich auch schon.

Mein AG weiß auch, dass sie sehr viel verlangt und erwartet, es ist kein normales Arbeiten, man arbeitet schon fast wie am Fließband. Ich möchte schon gerne arbeiten, wenn alles anders wäre, denn mir macht es einfach Sorgen, dass ich diesen Druck wieder nicht aushalten kann und ich mich damit wieder gefährde, bin zum Schluss nur noch mit Bauchschmerzen arbeiten gegangen.

Und eine Gefärdensbeurteilung hat sie bisher noch nicht ausgefüllt, werde diese aber dann anfordern.

Leider weiß ich auch nicht ob es immer geprüft wird, dass hat mir nur mein behandelnder Arzt gesagt.

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Dachte immer, Krankengeld wird nicht auf Elterngeld angerechnet, damit eine Schwangere keine finanziellen Nachteile hat? #kratz

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Genau. Aber wenn die TE dadurch in den 12-Monaten Berechnungsspanne auf eine Zeit rutscht, in welcher sie weniger oder gar nichts verdient hat, verringert sich das Krankengeld. Beispiel: Kind kommt im Januar 2023, Elterngeldberechnungszeitraum Januar 2022 bis Dezember 2022, TE verdient 2000€ netto nach ihrer Ausbildung. TE ist aber Oktober-Dezember, also drei Monate krankgeschrieben. Das bedeutet, dass diese Monate ausgeklammert werden, sodass der Berechnungszeitraum Oktober 2021-September 2022 ist. Das die TE in ihrer Ausbildung aber nur 600€ netto verdient hat, verringert sich das durchschnittliche Geld und damit auch das Gehalt für die Elterngeldabrechnung enorm.

Das war jetzt natürlich falsch berechnet, Krankengeld ohne Krankengeldbezug und Muttetschutz ignoriert und fiktive Zahlen. Aber um mein Beispiel zu verdeutlichen.

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Das gilt nur, wenn man schwangerschaftsbedingt krank geschrieben ist. Die TE war aber vorher schon AU.