Elterngeld ab wann

Mein Kind ist am 18.11 geboren. Den ersten Elternzeit-Monat meines Mannes hatten wir demnach ab dem 18.11bis 17.12 genommen. Nun wollten wir demnächst den zweiten Partnermonat nehmen und fragen uns ob der auch ab 18. genommen werden MUSS. Was wäre, wenn wir ihn ab dem 5.7 des nehmen würden? Weil uns das Datum besser passt.
Zweite Frage:
Wenn wir gezwungen sind, den Monat am 18. zu nehmen, was wäre wenn wir dann einfach auf die Zahlung warten und trotzdem den Monat z.B am 5. Beginnen, dem AG wäre es egal ob es am 5 beginnt oder am 18.

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Elterngeldmonate gehen nach Lebensmonaten.
Wenn ihr ab 5.7. nehmt, dann habt ihr 2 halbe Monate und dann wird das Einkommen in dem Lebensmonat entsprechend angerechnet, das lohnt sich finanziell
meist nicht.

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Empfehlung: von 5.7 bis 17.7 mit Urlaub überbrücken

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Also Elterngeld muss eben Lebensmonat-bezogen sein, also ab dem 18.7.
Aber es hindert deinen Mann ja niemand daran Elternzeit länger zu nehmen als den einen verbleibenden Elterngeldmonat. Er könnte Elternzeit also auch vom 5.7. - 17.8. nehmen. Dann fehlen halt knapp 2 Wochen Gehalt. Oder dein Mann nimmt vor der EZ/EG schon Urlaub.

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Wenn dein Mann EZ beim AG vom 5.7.-4.8. nimmt, aber EG beantragt vom 18.7.-12.8. dann muss er sein Gehalt von der Zeit vom 5.8.-12.8. als Einnahme während des Elterngeldbezuges angeben und es wird angerechnet (nicht in voller Höhe gekürzt aber eben angerechnet).

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Mal ne andere Frage: wenn dein Mann bereits einen Monat Elternzeit hatte und den zweiten Monat noch gar nicht fix mit angemeldet hat, dann habt ihr für ihn ja auch noch kein Elterngeld beantragt oder?

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"dann habt ihr für ihn ja auch noch kein Elterngeld beantragt oder?"
Gutes Argument. Wenn der ersten Elterngeldmonat vom 18.11. an war, aber noch gar keins beantragt wurde, ist es dafür jetzt nämlich zu spät.

Siehe Paragraph 7 BEEG:
"Es wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist. Im Antrag ist anzugeben, für welche Lebensmonate Basiselterngeld, für welche Lebensmonate Elterngeld Plus oder für welche Lebensmonate Partnerschaftsbonus beantragt wird."

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Und es für nur einen Basiselterngeld-Monat gar kein Elterngeld gibt.

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