Hallo zusammen,
wir erwarten im Dezember unser drittes Kind. Die Schwangerschaft ist also noch sehr früh. Da ich im Gesundheitswesen tätig bin, bekomme ich ab Bestätigung der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot.
Es ist zwar meine dritte Schwangerschaft und es wäre somit auch mein 3. Bv, trotzdem stellt sich mir die Frage wer bei einem Beschäftigungsverbot für das Gehalt aufkommt? Die Zahlung erfolgt durch den Arbeitgeber, erhält er das Geld dann von der Krankenkasse vollständig zurück oder bleibt er auf den Kosten "sitzen" ?
Ich hoffe mein Anliegen ist verständlich ausgedrückt.
Schönen Abend allen
Finanzieller Aufwand BV
Der Arbeitgeber zahlt für jeden Mitarbeiter eine Umlage U1 und eine Umlage U2.
Die Umlage U1 ist für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die U2 für Mutterschaftsleistungen. Über diese Umlage bekommt der Arbeitgeber bei der U2 sämtliche Kosten erstattet, bei der U1 nur einen Teil (abhängig von Krankenkasse und gewähltem Tarif).
Die U1-Umlage zahlen und erhalten nur kleine Betriebe mit weniger als 30 Beschäftigen. Die U2-Umlage gilt für alle Betriebe.
Nur zur Info: ein BV würdest du ab mündlicher Mitteilung bekommen, nicht erst ab Bestätigung durch den FA!
Über die Umlage U2 bekommt dein AG dann die Aufwendungen für deinen Mutterschutzlohn und auch den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld im Mutterschutz von der Umlagekasse die von den Krankenkassen verwaltet wird zurück.
Kosten für den AG die er nicht ersetzt bekommt entstehen für die ggf zusätzliche Verwaltung dieser Posten, Kosten für deinen Urlaub den du ja im BV + Mutterschutz bekommst und irgendwann nimmst und ggf. Kosten für die Mitarbeitersuche für die Nachbesetzung deiner stelle. Fairerweise muss man natürlich auch hier sagen das bis zu einem gewissen Rahmen das zum unternehmerischen Risiko gehört und durchschnittlich mit einkalkuliert werden muss.