Pfändungs-und Einziehungsverfügung

Hallo,

mir ist etwas fatales und total unangenehmes passiert.

Ich habe im Rahmen einer Krankengeldzahlung zu viel erhalten, diese Summe sollte ich zurück zahlen. Ich erhielt die Zahlungsinfo darüber, ich habe es total verschusselt, ich ärgere mich so sehr über mich.

Nun erhielt ich von der Krankenkasse die Info das eine Pfändungs-und Einziehungsinfo an mein Bank gegangen ist und sie das Geld (300€) quasi überweisen sollen.
Ich schäme mich so sehr dafür, mir ist sowas noch nie passiert.

Kann mir jemand helfen
- ist mein Konto dadurch gesperrt?
- wann erlischt diese Verfügung?
- erhält man dadurch automatisch einen negativen Schufa Eintrag?

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.

Viele Grüße

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- ist mein Konto dadurch gesperrt?

Nein , du hast eine Pfändung auf dem Konto. Wahrscheinlich 300€ plus Gebühren

- wann erlischt diese Verfügung?

Wenn der Betrag komplett abgetragen ist
(Du kannst in einer Pfändungstabelle deinen Selbsterhalt einsehen, nur darüber darf gepfändet werden)
Du solltest einfach den Betrag bezahlen und dann ist doch alles geklärt 👍🏻

- erhält man dadurch automatisch einen negativen Schufa Eintrag

Pfändungen stehen in der Schufa

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Sorry, aber deine Antwort ist komplett falsch.

Hier also die Antwort von einer Bankkauffrau:

- ja das Konto ist dadurch gesperrt. Sofern es sich nicht um ein Pfändungsschutzkonto handelt, wovon ich einfach mal ausgehe, da du bisher keine Pfändungen hattest. Du könntest dein Konto in ein P-Konto unwandeln, dann hättest du einen Freibetrag und alles darüber hinaus wäre gesperrt. Aber grundsätzlich ist das Konto erstmal gesperrt.

- die Pfändung erlischt, wenn der Gläubiger sie zurücknimmt (z.B. weil du eine Ratenzahlung vereinbart hast) oder wenn du sie komplett bezahlen kannst. Dazu musst du der Bank einen Auftrag erteilen und natürlich das Geld auf dem Konto haben

- nein Pfändungen werden nicht automatisch der Schufa gemeldet. Krankenkassen arbeiten in der Regel nicht mit der Schufa zusammen. Du solltest es nur nicht so weit kommen lassen, dass der Gerichtsvollzieher irgendwann vor der Tür steht.