Hallo!
Ich bin seit Ende März 2020 in Elternzeit für 3 Jahre. Nach 1 Jahr habe ich bei meinem alten Arbeitgeber auf 450Euro Basis angefangen zu arbeiten. Aus organisatorischen Gründen habe ich nun meinen Vertrag nicht verlängert sondern zum 1.4.22 einen 450Euro Vertrag bei einem anderen AG unterschrieben.
Ich arbeite als Krankenschwester.
Nun habe ich kurz nach Vertragsbeginn mit dem neuen AG festgestellt, dass ich schwanger bin und meinen AG informiert. Ich habe sofort ein BV erhalten.
Nun zu meiner Frage. Ich habe noch kein Gehalt erhalten und dachte ich würde die 450Euro vom AG erhalten, der sich dies über die Umlage bei der Krankenkasse zurückerstatten lässt.
Nun wurde mir gesagt, die Summe würde aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate errechnet werden - da war ich ja aber noch bei einem anderen AG....
Kann mir jemand weiterhelfen?
Bekomme ich nun gar kein Geld und habe einfach "Pech"?
Beschäftigungsverbot im Minijob
Wenn du ab 1.4.22 im BV warst:
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__18.html ->
"Beginnt das Beschäftigungsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt der ersten drei Monate der Beschäftigung zu berechnen."
-> also dem vertraglich vereinbarten Gehalt für die vertraglich vereinbarten Stunden.
Wenn du nach dem 1.4.22 ins BV gekommen bist:
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__21.html
"War das Beschäftigungsverhältnis kürzer als drei Monate, ist der Berechnung der tatsächliche Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses zugrunde zu legen."
-> der konkrete auf den Tag runtergerechnete Lohn sollte dann auch der vertraglich vereinbarte Lohn durchschnittlich ergeben ausser ihr habt vertraglich keine festen Stunden vereinbart dann greift die tatsächlich erbrachten Stunden und das daraus reultierende durchschnittliche Gehalt.
Ich bin am 6.4. Ins BV geschickt worden, weil ich an dem Tag die offizielle Bestätigung vom Gyn bekommen habe.
Ich habe in den 6 Tagen nicht gearbeitet, da ich nur max. 3 Tage im Monat arbeiten müsste um meine 450Euro zu verdienen.
Das heißt ich bekomme nichts? 😅🤣
Es heißt ja immer "es soll kein finanzieller Nachteil entstehen". Das wäre es dann ja aber in meinem Fall.
Vielen lieben Dank für deine nette Antwort!
Dann greift wieder Teil2 meines Beitrags da ja keine Berechnung möglich ist muss dir als Mutterschutzlohn mindestens das vertraglich vereinbarte Gehalt gezahlt werden. Gibt es im Unternehmen genau die selbe(n) Stelle(n) bereits (z.b. bei einer Krankenschwester mit Nacht- und Schichtdiensten mit derselben Arbeitsvertragskonstellation und damit einem höheren Einkommen durch die Zulagen) wäre dieses Durchschnittseinkommen heranzuziehen mindestens aber das vertraglich vereinbarte Gehalt.
siehe https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__21.html
(3) Ist die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts entsprechend den Absätzen 1 und 2 nicht möglich, ist das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt einer vergleichbar beschäftigten Person zugrunde zu legen.
Bei dir wird es daher vermutlich auf die vertraglich vereinbarten 450€ hinauflaufen.
Ruf doch mal bei deiner Krankenkasse an.
Sie wird denke ich familienversichert sein.
Hä?
Ich meine wegen der Berechnung!