Guten Morgen 🍀
Ich habe irgendwie total ein Brett vorm Kopf und komm nicht weiter. Ich entbinde im September und muss mir langsam Gedanken machen, wie ich die Elternzeit gestalte.
Mein Mann und ich verdienen in etwa gleich, sind also in Steuerklasse 4.
Wenn ich in Elternzeit gehe, haben wir vor, dass ich in Steuerklasse 5 wechsel.
Ich würde gerne in der Elternzeit ein paar Stunden arbeiten, wenn ich beim Rechner mein durchschnittliches Gehalt der letzten 12 angebe, muss ich ja auch die Steuerklasse wählen. Da ich aktuell in 4 bin gebe ich natürlich auch die 4 ein. Im weiteren Schritt muss ich angeben wieviele in hinzuverdiene, jedoch gibt es hier kein extra Raster für die Steuerklasse 5. Die Berechnung ist dann ja nicht korrekt, weil ich dann ja mehr Abzüge habe. Oder wie gestaltet sich das, wenn ich nur 450 Euro hinzuverdienen würde, da hätte ich ja keine Abzüge, aber auch hier gibt es fieses Feld nicht.. Im Zeitraum von den Elterngeldplusmonaten ist das alles eigentlich egal, weil die paar Stunden nicht angerechnet werden. Ich würde aber vielleicht auch in den Basismonaten ein paar Stunden arbeiten, da sieht es dann ja anders aus..
🤔
Oder ist es so, dass wenn ich in der Elternzeit in Steuerklasse 5 wechsel, auch die Berechnung der letzten 12 Monate so wäre, als wäre ich immer in 5 gewesen?
Oh sorry für meine Blödheit gerade 😄 Vielleicht kann mich ja jemand von euch erleuchte☄☄
Fragen zur Elterngeldberechnung
Steinigt mich nicht, wenn es nicht stimmt ;)
Aber für die Berechnung des Elterngelds werden die 12 Monate vor Geburt des Kindes herangezogen. Da warst du in Steuerklasse 4. Dass du dank in 5 wechselst, ist für die Berechnung vollkommen egal. Dein Anspruch wurde ja bereits auf den davorliegenden Monaten berechnet.
Als ich mal nachfrage telefonisch hieß es, bei Müttern zählen die 12 Monate vor Mutterschutzfrist und bei Vätern vor Geburt.
Egal ob man z.B. Zwischen Geburt und Elternzeit nochmal arbeitet o.ä.
Ist bei mir nämlich z.B. total blöd. Angerechnet wird nur Lehrlingsgehalt 2. Lehrjahr aber bis auf die Mutterschutzfrist gehe ich erst in Elternzeit, wenn bereits ausgelernt bin. Das macht also massiv einen Unterschied (bei mir negativ bei der TE dann ja eher positiv, wenn ich es richtig verstanden hab)
Es zählt die überwiegende Steuerklasse von vor der Geburt, in deinem Fall 4, auch für die Berechnung von Elterngeld plus. Du gibst dann bei deinem Gehalt in Elternzeit dein Brutto an und die Elterngeldstelle rechnet so als wärst du weiter in Steuerklasse 4 und berechnet basierend darauf das Elterngeld.