Spekulationssteuer-kennt sich jemand aus?

Hallo,

ich verkaufe gerade eine vermietete Immobilie. Dieses Haus habe ich 2009 hälftig geerbt und 2018 komplett. Die Hälfte, die ich 2018 bekommen habe, war allerdings Teil eines vorgezogenen Erbes (meine Mutter lebt noch, ist aber krank und konnte sich um ihren Teil nicht mehr kümmern).
Nun möchte ich dieses Haus verkaufen.

Nun macht meine Mutter mich ziemlich kirre, was die Spekulationssteuer angeht. Ich war mir recht sicher, dass das kein Spekulationsgeschäft ist. Ich habe die Immobilie ja nie gekauft und sogar mal selbst bewohnt (allerdings nicht in den letzten drei Jahren).

Wenn es denn so wäre, würde ja auch nur eine Hälfte besteuert werden, nämlich die Hälfte von 2018.
Kennt sich jemand damit aus?

Ich habe einen Käufer und will das Haus auch unbedingt verkaufen.
Ich würde vom Geschäft auch nicht zurücktreten, ich möchte einfach wissen, was auf mich zukommen könnte.

Freundliche Grüße

2l-s

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Spekulationssteuer kann auch bei geerbten Immobilien anfallen. Die Mutter hat recht.

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Danke. Ja, denke auch, dass sie hier einen wichtigen Punkt nochmal angesprochen hat. Nur ist unser Fall vermutlich eher kein Spekulationsgeschäft. Wir werden sehen

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Paragraph 23 Absatz 1 S. 3 EStG, wenn du das Gebäude unentgeltlich erworben hast, ist dir die Anschaffung des Rechtsvorgängers (deine Mutter) zu zurechnen. Daher dürfte die Frist eigentlich kein Thema sein. Entscheidend ist, wann deine Mutter das Haus bekommen hat. Denke du bist raus.

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Sie hat die Immobilie 1999 gekauft. Sollte dann also tatsächlich kein Thema sein. Danke

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Damit Spekulationssteuer anfallen kann muss es ja erstmal einen Veräußerungsgewinn geben. Also das was du jetzt beim Verkauf erzielst muss über dem liegen, was du für Anschaffungskosten hattest, bzw. deine Erblasser vor weniger als 10 Jahren. Wenn es diese Anschaffungskosten gar nicht gab, frage ich mich wie die Spekulationssteuer überhaupt errechnet werden sollte.

Ich würde in dem Fall ein paar Euro in die Beratung durch eine Steuerberater investieren. Denn selbst wenn eine Spekulationssteuer anfällt, dann ist ja die Höhe auch abhängig von deinen sonstigen Einkommensverhältnissen.