Kann man die Jugendamtsurkunde abändern?

Hallo.

Ich habe mit meiner Exfreundin ein gemeinsames Kind. Als wir uns getrennt haben, war meine Ex eine arme Studentin, deswegen habe ich freiwillig erheblich mehr Unterhalt gezahlt, als ich musste. Dieser höhere Unterhalt wurde auch in einer Jugendamtsurkunde festgelegt. Inzwischen ist sie berufstätig und verdient mehr als ich.

Ich habe sie deswegen gefragt, ob wir die Urkunde abändern können, so dass nur noch der Unterhalt gezahlt werden muss, der eigentlich fällig wäre. Sie sagt, dass ich selbst schuld daran sei, dass ich die Urkunde mit dem höheren Unterhalt unterschrieben habe, jetzt müsse ich das zahlen und wenn ich es nicht tue, lässt sie es pfänden. Was mich ärgert ist dass sie von dem höheren Unterhalt alles für sich und nicht unser Kind ausgibt.

Ich habe jetzt erfahren, dass eine Abänderungsklage kaum Aussicht auf Erfolg hätte, weil sich an meinem Einkommen nichts verändert hat und ich also wirklich selbst daran schuld bin, dass ich eine Urkunde unterschrieben habe, die mich benachteiligt. Ist das wirklich so? Muss ich jetzt die nächsten 15 Jahre mehr zahlen?

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Ist nicht schön, aber du wirst kaum eine Chance haben. Es sei denn, du bekommst weitere Kinder und bist zusätzlich noch einer neuen Partnerin zum Unterhalt verpflichtet.
Dann musst du auf Abänderung klagen und diese Kosten dann auch tragen.

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Danke. #gruebel Sie gibt den zusätzlichen Unterhalt auch nur für sich selbst aus und gibt das auch zu. Kann ich wenigstens verlangen, dass sie den gesamten Unterhalt für unser Kind ausgibt?

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Woher weißt du das so genau? Wenn sie z.b. das Geld einsetzt um Vermögensaufbau zu betrieben (auf ihren Namen), dann kommt das letztlich ja auch dem Kind zu Gute. Wie soll man das Geld denn „fürs Kind“ ausgeben, sinnlos in unnötige Anschaffungen verpulvern?

Vielleicht lässt sich ja deine Ex darauf ein, wenn du das Geld splittest. Einen Teil überweist du ihr und einen Teil direkt in einen ETF-Fonds der von Anfang an auf den Namen des Kindes läuft.

Das es ärgerlich ist kann ich verstehen, abet offenbar warst du da auch etwas naiv und hast dich nicht beraten lassen.

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Lass dich anwaltlich beraten, am besten bei einem Fachanwalt für Familienrecht. Je nachdem, ob es eine einseitige oder beidseitige Erklärung (Urkunde) ist und was genau drin steht, ist eine Änderung sehr wohl möglich.
Ohne diese Fakten zu kennen, kann hier jeder nur raten