Hallo,
ich muss nochmal was wegen dem Elterngeldantrag fürs zweite Kind fragen, weil ich etwas auf der Leitung stehe.
Ich habe aktuell einen Minijob der in die Berechnung des EG ja miteingerechnet wird, gehe dort aber nicht in EZ da ich die Zeit nach Mutterschutz erstmal mit Urlaub abdecke und dann wieder arbeite( sind nur wenige Stunden in der Woche flexibel einstellbar). Folglich bekomme ich keine Bescheinigung über die Elternzeit. Wird es dann überhaupt angerechnet. Weiß das jemand? LG
Elterngeldantrag und Minijob
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Klar wird das angerechnet. Elternzeit und Elterngeld haben erstmal nix miteinander zu tun. Elterngeld soll die Einbußen, die Du durch die Betreuung des Kindes hast, mindern. Und wenn Du den Minijob weitermachst, hast Du weniger Einbußen - also gibt es auch weniger Elterngeld.
Grüsse
BiDi