Darf der Arbeitgeber die Steuerklasse bestimmen?

Hallo Zusammen, wir haben im September letzten Jahres geheirated und uns dann im November in die Kinderwunschbehandlung begeben. Da wir nicht wussten, wann der Storch zuschlägt, haben wir rückwirkend zu September die Steuerklasse auf 3/5 gewechselt. Da es bei meinem Mann auf Arbeit untragbar wurde wechselt er zum 1.6. zu einem neuen Arbeitgeber. In den Gesprächsverhandlungen teilte er ihm mit, dass er Summe x nur zahlt wenn er in Steuerklasse 4 ist. In Steuerklasse 3 hätte er weniger bekommen. Also haben wir zähneknirschend zurückgewechselt. Nun war er neulich zum Vertrag unterschreiben dort und plötzlich wollte er ihm nur noch 200 Euro weniger zahlen. Das das anders vereinbart war konnte er sich nicht mehr daran erinnern bzw. war überzeugt davon, dass dem nicht so ist/war. Ich bin nun stinksauer und frage mich, ob ein Arbeitgeber die Steuerklasse (mit)bestimmen kann/darf? Mir kribbelt es echt in den Fingern wieder auf 3/5 zu gehen. Ich denke der Unterschied beim Elterngeld würde sich schon bemerkbar machen. Hat jemand Erfahrung zwecks mitbestimmung des AGs? Freue mich über jeglichen Input :)

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Nein, natürlich nicht. Der Bruttolohn, den der AG zahlt, ist gleich. Egal, welche Stkl der An hat.

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Huhu Pumuckel74, vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte mich einfach gefragt, ob der AG dann mehr Abgaben zahlen müsste aber ich hab keine Ahnung. Finde auch beim Googeln nichts, aus welchem Grund ein AG das bestimmen möchte.

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Der Arbeitgeber zahlt ein Bruttogehalt.
Es ist völlig egal welche Steuerklasse der Arbeitnehmer hat.
Die Kosten sind für den Arbeitgeber immer gleich.

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Könnte es sein, dass Dein Mann sein netto verhandelt hat??? Normalerweise verhandelt man sein jährliches Brutto und da ist es für den AG völlig egal, in welcher Steuerklasse man ist.

Wenn Dein Mann gesagt hat 'ich möchte xxxx' 'raushaben', spielt es für den AG schon eine Rolle, mit welcher Steuerklasse das versteuert wird.

Und wieso wechselt Dein Mann in die 3 und damit Du in die 5, wenn Ihr in Kinderplanung seid? Normalerweise wechselt in der Phase die Frau in die bessere Steuerklasse, weil ein höheres Netto das Elterngeld erhöht. Oder übernimmt Dein Mann das Gros der Elternzeit?

Grüsse
BiDi

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Huhu bi_di, die Verhandlung lief über das Bruttogehalt. Die Steuerklasse habe ich scheinbar mal wieder durcheinandergebracht #klatsch. Ich war in der besseren.

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„Nun war er neulich zum Vertrag unterschreiben dort und plötzlich wollte er ihm nur noch 200 Euro weniger zahlen.“

Scheint mir das größere Problem zu sein als die Steuerklasse.
Oder alle reden aneinander vorbei oder die stille Post hat zugeschlagen - es ist etwas wirr, denn das eine hat nunmal mit dem anderen wenig zu tun.

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Huhu neogeo, tatsächlich ist auch das ärgerlich aber er hat hoch gepokert und verdient so oder so mehr als jetzt ;) Mich ärgert halt nur, das der neue AG sich nicht an sein Teil der Abmachung gehalten hat.

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Da hat der AG gar nichts mitzureden und ihm kann es auch egal sein, denn am Bruttogehalt und den Sozialversicherungsbeiträgen ändert sich nichts.

Dein Mann sollte da ganz am Anfang klage Fronten schaffen, sonst fängt der Ärger ja erst an.

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Dank dir ourhope123 :)

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Hallo,
die Steuerklasse hat mit dem Arbeitgeber gar nichts zu tun. Das ist etwas zwischen dem Finanzamt und euch. Die Steuerklasse bestimmt nur wie hoch eure Einkommenssteuervorauszahlungen sind. Das sind einfach unterjährige, monatliche Abschläge. Die tatsächliche Einkommenssteuer wird am Jahresende berechnet ... nachdem du deine Einkommenssteuererklärung abgegeben hast.
Ich würde einfach dem Wunsch des Arbeitgeber entsprechen. So bekommt dein Mann sein Gehalt. Dann ändert ihr die Steuerklasse wieder beim Finanzamt. Höchstwahrscheinlich bekommt das der Arbeitgeber noch nicht einmal mit. Das läuft alles automatisch. Die „neue“ Steuerklasse holt sich das Programm des Arbeitgebers direkt vom der ELStAM-Datenbank des Finanzamtes.
Der Arbeitgeber hat keine Mehrkosten. Du zahlst zu 100% die Steuern allein. Und auf alle anderen Lohnnebenkosten, die der Arbeitgeber ganz oder teilweise zahlen muss, hat das keinen Einfluss.

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Hi kati543, Dank dir für deine Antwort. Genauso hab ich mir das schon gedacht. Also können wir zwecks Elterngeldberechnung wieder wechseln :) ist doch supi.