Ist zeitguthaben schonen eigentlich erlaubt?

Nicht, dass ich jetzt wen anschwärzen möchte... ich weiss, dass der Chef einen nicht zwingen kann, bei Gleitzeit früher zu gehen und Minusstunden aufzubauen, wenn zum Beispiel wenig zu tun ist

Aber wie verhält es sich bei Zeitguthaben? Bei uns fiel heute die komplette EDV aus, und irgendwann sind auch Ablage usw erledigt. Mir wurde es dann zu blöd, ich ging früher und baute damit Überstunden ab. War kein Problem, daheim ist ja auch immer was zu tun.

Einige Kolleginnen und Kollegen, die ebenfalls noch Zeitguthaben hatten, blieben und machten Privatkram. Eine sagte sogar, sie spart die Stunden lieber, für wenn es im Sommer richtig heiss wird, und lehnt es ab, jetzt Zeit abzubauen, nur weil nichts zu tun ist. Wie ich erfuhr, lief die EDV um drei noch immer nicht

Hatten schon mal das Problem, wo sich abzeichnete, dass das heute nichts mehr wurde. Darauf kam dann die Anweisung der Geschäftsführung, dass wer Überstunden habe, bitte Feierabend machen sollte (ich fand das fair, weil damit denen, die keine Stunden hatten, praktisch erlaubt wurde, statt Minus aufzubauen zu bleiben und die Zeit abzusitzen).

Wisst ihr, ob das rechtlich überhaupt erlaubt ist, trotz Guthaben rumzusitzen, wobei man sich ja immerhin zur Aufnahme der Arbeit bereit hält?

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In aller Regel ist das über Tarifvertrag, Betriebliche Regeln oder Dienstvereinbarung geregelt.
Ist dem nicht so, dann hat der Arbeitgeber da grundsätzlich schon ein Weisungsrecht und kann Überstundenabbau anordnen wenn es betrieblich passt.

Minusstunden ist nochmal was anderes, aber das hast du ja auch geschrieben.

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Rechtlich ist beides die gleiche Situation: Der Arbeitgeber trägt das sog. "Betriebsrisiko", d.h. das Risiko fehlender Beschäftigungsmöglichkeit.
Ausnahmen wie hier schon genannt: Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Darin kann geregelt werden, dass die Mitarbeiter Überstunden abbauen müssen.

Bestehen solche Ausnahmen nicht, ist niemand verpflichtet seine Überstunden dafür zu nutzen.

Gleiche Situation mit der EDV hatten wir auch schon, auch die gleiche Anweisung. Ich bin geblieben, da ich nicht genug Überstunden hatte und diese anders verplant waren.
Jetzt die letzten Wochen hatten wir ein paar Mal ab 16 Uhr EDV-Arbeiten. Da bin ich dann tatsächlich früher gegangen und habe je ca. eine halbe Stunde Minus gemacht. Zwingen kann dich in so einer Situation aber keiner dazu.

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Rechtsgrundlage: § 615 BGB. Annahmeverzug des Arbeitgebers = er nimmt die ihm angebotene Arbeitsleistung nicht an und muss daher trotzdem zahlen.

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Naja, da geht es um nicht bezahlten Lohn. Hier war aber die Frage nach Abbau von Überstunden und da hat grundsätzlich der AG schon Möglichkeiten über das Weisungsrecht. Er muss es aber ankündigen, also am selben Tag wohl schwierig, aber wenn die IT für 3 Tage ausfällt dann wäre es für Tag 2 und 3 durch Weisung an Tag 1 schon denkbar.

Gleichzeitig ist es aber legitim, dass die Kollegen ihre tägliche Arbeitszeit anbieten (absitzen), wenn es keine anderslautende Weisung gibt.

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Ich finde es völlig legitim, dass ein Arbeitnehmer, wenn betriebliche Störungen Arbeiten unmöglich macht, seine Zeit absitzt anstatt Urlaub zu nehmen oder Überstunden abzubauen. Betriebliche Störungen liegen in der Verantwortung des Arbeitgebers. Wenn die Bahn streikt, das Auto nicht fährt, liegt es in der Verantwortung des Arbeitnehmers trotzdem irgendwie zur Arbeit zu kommen - wieso sollte ein AN zusätzlich noch die Risiken des Arbeitgebers tragen?

Grüsse
BiDi

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Genau so sehe ich das auch, unabhängig von der rechtlichen Seite.

Die TE ist in der Situation, viele Überstunden zu haben und vielleicht auch machen zu 'können'. Einige Kollegen von ihr können das bestimmt nicht, weil sie an Betreuungszeiten der Kita gebunden sind oder aus anderen Gründen nicht flexibel in ihrer Arbeitszeitgestaltung sind.
Wenn ich genug Überstunden-Puffer habe, dann stört es mich nicht so sehr, mal ein oder zwei Stunden früher zu gehen, gerade jetzt wo das Wetter so schön ist. Dann sehe ich das Positive daran und genieße den restlichen Tag meine Freizeit.
Ist mein Tag aber eng getacktet und ich habe keine Möglichkeit, Überstunden auf- und abzubauen wie ich möchte, stört mich so eine Anweisung der Geschäftsführung, weil ich die paar wenigen Überstunden mühsam zusammengespart habe um für Termine o.ä. flexibel zu sein.
Klar gebe ich die dann nicht gerne her für eine Situation, für die ich gar nichts kann.

Und rechtlich ist es so, wie oben beschrieben. Es werden nicht in jedem Unternehmen Stundenkonten geführt. Dann könnte der Arbeitgeber beliebig den Lohn kürzen, weil heute nicht genug Arbeit anfällt und er den Mitarbeiter früher nach Hause schickt. Ich weiß aus eigener Erfahrung vom Studi-Job, dass das gerade bei Mini-Jobs oft so gehandhabt wird, aber rechtlich ist es eigentlich nicht zulässig.
Es ist eine Vorschrift zum Schutz der Arbeitnehmer und die hat definitiv ihre Berechtigung.

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Der Arbeitnehmer stellt durch seine Anwesenheit seine Arbeitskraft zur Verfügung. Der Arbeitgeber kann sie durch technische Probleme nicht annehmen. Deine Kollegen haben alles richtig gemacht.
Klar kann man dann auch in Absprache mit dem Vorgesetzten Stunden abbauen. Muss man aber nicht. Und schließlich kann vorher niemand wissen, wann das Problem wieder gelöst ist. Gehen alle nach Hause, das Problem ist aber kurze Zeit später gelöst, ist es ja auch ungünstig.
Wenn ich noch Zeiterfassung hätte, wäre ich wohl auch geblieben.

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Solange es keine andere Weisung gibt, würde ich es genauso machen. Überstunden sind hart erarbeitet und die baue ich nicht ab, weil mein AG es nicht hinbekommt, mir zu ermöglichen zu arbeiten. Wie gesagt, solange es keine andere Weisung gibt. Allerdings hätte ich immer genug zu tun auch ohne EDV 🙈