Welche Monate werden herangezogen EG 2.Kind

Hallo,

ich steh dermaßen aufm Schlauch weil ich von allen Seiten was anderes höre.

Vielleicht kennt sich hier jemand damit aus und kann mir Licht ins Dunkel bringen.
Unser erster Sohn kam im August 2020, sechs Woche zu früh auf die Welt. Ich habe dann bis Januar 2021 Basis EG bezogen und bin dann auf EG Plus gewechselt. Also insgesamt wurde EG von Dez. 20( erste Auszahlung) bis Januar 22(letzte Auszahlung) bezogen. Nun bin ich mit Baby 2 schwanger und habe noch im Mai meinen Termin zum KS. Ich bin davon ausgegangen, dass ich nur die 150€ „Grundzahlung“ bekommen, eine Bekannte meinte aber irgendwelche vom ersten Kind würden in die Berechnung einfließen, da er noch jung ist. Also dass quasi mein Gehalt von vor der Geburt von Baby 1 für Baby 2 auch gezählt werden. Ist das korrekt? Kann mir das jemand sagen, falls ja auch welche? Ich bin am
Antrag ausfüllen und steh auf der Leitung. Danke und lG

1

Also, ich versuche es mal. Ab der Geburt von Kind 1 werden 14 Monate ausgeklammert von der Berechnung. Das wären August 2020 bis September 2021.
Somit würden Oktober 2021 bis Mai 2022 mit 0 in die Berechnung eingehen - das sind 8 Monate. Und die letzten 4 Monate von vor der Geburt von Kind 1. Dazu bekommst du den Geschwisterbonus.
Zumindest würde ich es so denken. Es zählen natürlich immer die Lebensmonate, deswegen ist alles bestimmt etwas verschoben.

3

Im Mai 2022 ist sie mit Sicherheit schon im Mutterschutz, also kann der Monat ausgeklammert werden. Der April vermutlich auch.

2

Bin gerade in einer ähnlichen Situation. Baby Nr. 1 kam im März 2021, Nr. 2 wird voraussichtlich im Juli 2022 kommen. Um das gleiche Wlterngeld wie bei Nr. 1 zu bekommen, wurde es mir von der Elterngeldstelle so erklärt, dass, wenn man EG+ bezogen hat (oder zumindest paar Monate in EG+ waren) das zweite Baby spätestens 17 Monate nach Nr. 1 auf der Welt sein muss. Es werden also 14 Monate ausgeklammert und die MuSchutz Monate. So in etwa wenn ich mich recht erinnere. Plus dann halt noch der Geschwisterbonus bis zum 3. Geburtstag von Nr. 1

4

Wenn der voraussichtliche errechnete Geburtstermin noch im Mai ist hast du im April bereits Mutterschutz.
Es zählen prinzipiell die 12 vollständigen Kalendermonate vor Mutterschutz also 04/2021-03/2022 als Berechnungsgrundlage.
Du hattest ab 08/2020-01/2022 EG bezogen, da werden die ersten 14 Lebensmonate ausgeklammert und nicht berücksichtigt das sind 08/2020-09/2022 die nicht berücksichtigt werden. Dafür werden Monate von vor der Geburt des vorigen Kindes herangezogen.

Damit ist dein EG-Berechnungszeitraum 02/2020 - 07/2020 und 10/2021-03/2022 (wenn du in 07/2020 noch nicht der Mutterschutz begann sonst verschiebt es sich nochmal um 1 Monat zurück)

Es ist dann 6 Monate Einkommen von vor der Geburt/MuSchutz des vorigen Kindes zur Berechnung vorhanden. Diese 6 Monate werden addiert und durch 12 geteilt um das Durchschnittseinkommen zu ermitteln und davon das EG berechnet.

Das sollte dann wahrscheinlich mehr als das Basis -EG sein. Da bei den dadurch ermittelten Elterngeldberechnungsgrundlagen-Netto die Ersatzrate auch dynamisch steigt sobald du unter 1000€ Berechnungsgrundlage kommst kann es auch mehr als 50% des bisherigen EGs werden...

https://deinelterngeld.de/berechnung-elterngeld/

Kannst du hier gut berechnen da du die Werte ja aus dem alten Bescheid vorliegen hast:
https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner