Hallo liebe Community
Meine Tante (46) ist vor Kurzem arbeitslos geworden, hat aber wieder eine Arbeit in Aussicht, allerdings erst zum 01. September. Nun war sie beim Arbeitsamt und die wollen sie ab dem 01. Juni in eine 4 wöchige Maßnahme stecken, mit Anschluss an ein Praktikum Sie sieht es nicht ein nun täglich von 8:30 bis 16:30 in einer Maßnahme zu sitzen, wofür sie auch noch jeden Tag ne gute Stunde Weg hätte.
Nun hat sie mich um Rat gefragt, allerdings war ich zuletz vor 4 Jahren arbeitslos und kenne mich mit den aktuellen Gesetzen nicht aus, habe aber gestern gegoogelt, dass 2022 gar keine Sanktionen gemacht werden Des Weiteren soll das Bundesverfassungsgericht auch schon seit 2019 beschlossen haben, dass Sanktionen wenn überhaupt bis max und insg(?) 30% stattfinden. Stimmt das alles? Blöd gesagt nimmt man mittlerweile Termine nicht wahr, bewirbt sich nicht auf Jobvorschläge, geht nicht in Maßnahmen usw und erhält (egal bei wie vielen Verstößen und über welchen Zeitraum) MAX/INSG 30% Minderung???
Zu "meiner Zeit" kenne ich das anders. Ich kannte eine, die sass schon mal mit 100%iger Sanktion da, weil sie 2 Termine nicht wahrgenommen hat und ein Weiterbewilligungsantrag zu spät eingereicht wurde
Jedenfalls sollte ihr Arbeitslosenbescheid (sie hat die Maßnahme verweigert) unsanktioniert ankommen, oder?
PS. Den Arbeitsvertrag hat sie sie sogar eingereicht, allerdings hieß es.. Trotzdem ist sie für die Zeit bis zum Arbeitseintritt dazu verpflichtet dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zubstehen und 'mitzuwirken'.
Sie war noch nie vorher arbeitslos. In ihrer vorletzten Arbeit war sie 21 Jahre angestellt! Allerdings in ihrer letzten Arbeit nur etwas weniger als ein Jahr, somit ist sie nicht Arbeitslosengeld, sondern Harz4 berechtigt
Sanktion 2022
Was mir noch eingefallen ist.. Es gibt ja (noch) kein bedingungsloses Grundeinkommen. Im Endeffekt wäre so gesehen aber seit diesem Beschluss 2019 der Harz4 Regelsatz abzügl 30% ein bedingungsloses Grundeinkommen, oder?
Es ist doch keine "Sanktion" in dem Sinne.
Was ist das denn für ein Job, der ihr im Mai zugesagt wird für September?
Und warum jobbt sie nicht bis dahin in irgend einem anderen Job? Sind ja immerhin noch 4 Monate?!?
Hat sie denn geäußert, dass sie das nicht so gerne machen möchte, weil sie schon einen neuen Job hat? Was war die Reaktion? Hat sie schon einen Arbeitsvertrag?
Kann sie zur Überbrückung noch einen Teilzeitjob annehmen? Sind ja noch mehr als 3 Monate.
>> Sie sieht es nicht ein nun täglich von 8:30 bis 16:30 in einer Maßnahme zu sitzen, wofür sie auch noch jeden Tag ne gute Stunde Weg hätte. <<
Wieso sieht sie es nicht ein? Das Geld nimmt sie doch auch gerne. Sie könnte natürlich auf das ALG II verzichten oder sich einen Job zur Überbrückung suchen, dann muss sie daran nicht teilnehmen. Sie ist zur Mitwirkung verpflichtet, ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden. Bis ihre neue Arbeitsstelle beginnt, ist es einfach noch zu lange hin.
>> Jedenfalls sollte ihr Arbeitslosenbescheid (sie hat die Maßnahme verweigert) unsanktioniert ankommen, oder? <<
Ja, sollte er. Der Bescheid wird erst sanktioniert, wenn sie die Maßnahme nicht antritt.
Naja.... Für vier Monate kann ich es verstehen, dass sie da keine Lust drauf hat.
ALG 1 ist eine Versicherungsleistung, für die man monatlich einzahlt.
Wenn dann mal jobmäßig was schief läuft und man sich sofort bewirbt und auch was neues hat, finde ich eine Maßnahme völlig sinnfrei (...und das sage ich, obwohl ich jahrelang mit und für die Agentur gearbeitet habe)
Aber es geht ja nicht um den Bezug von ALG1 wie ich das verstehe sondern ALG2 und da sehe ich das ehrlich gesagt nicht so als "Versicherungskeistung".
An die TE: natürlich muss sie da nicht teilnehmen, aber dann halt bitte nicht die Leistung beanspruchen, ich muss auch was abliefern für meinen Lohn.
Ich kann dir leider nicht beantworten, wie es mit Sanktionen aussieht.
Allerdings hatte ich selbst mal den Fall, dass ich zwischen Uniabschluss und nächstem Ausbildungsabschnitt 7 Monate warten musste und auch schnell in so eine Maßnahme gesteckt wurde. Zum einen wäre ich dafür völlig überqualifiziert gewesen und es hätte mich wirklich viel Kraft gekostet, diesen Müll täglich mitzumachen.
Praktischerweise köonnte ich dann bei einem Freund einen befristeten Job annehmen, wodurch mir die Maßnahme erspart blieb.
Vielleicht könnte deine Tante irgendwo für ein paar Wochen in der Gastronomie, Reinigung, Landwirtschaft etc arbeiten?
„Sie war noch nie vorher arbeitslos. In ihrer vorletzten Arbeit war sie 21 Jahre angestellt! Allerdings in ihrer letzten Arbeit nur etwas weniger als ein Jahr, somit ist sie nicht Arbeitslosengeld, sondern Harz4 berechtigt.“
Dir ist schon klar, dass du dir widersprichst?
Wenn sie noch nie vorher arbeitslos war, geht das nur bei einem NAHTLOSEN Wechsel von Job 1 zu Job 2. Damit IST man zu 100% ALG1 berechtigt … falls man denn überhaupt einen sozialversicherungspflichtigen Job hatte.
Ansonsten würde ich einen sinnvollen und triftigen Grund finden, warum die Maßnahmen nicht zweckmäßig sind. Deine Antworten hier waren allesamt keine Gründe. Ich war auch mal 3 Monate arbeitslos. In der Zeit sollte ich eine Maßnahme besuchen: Englisch für Anfänger. Meine Antwort darauf war einfach, dass ich den Rest des Gesprächs mit der Sachbearbeiterin in Englisch gesprochen habe … dann war das vom Tisch.
sie bekommt doch kein ALg 2 , sie muss vom Atbeitgeber vorher auch die UNterlagen bringen und bkommt ALg1 und wenn das Arbsitsamt, die Massnahme für sinnvoll hält, muss sie hin, sonst gibtes kein Geld
Und da kommt ihr nicht selbst drauf? Sie soll sich krank schreiben lassen und den Mund halten dem Amt gegenüber. Wo ist bitte das Problem für die kurze Zeit?
Ich hoffe doch nicht, dass ein Arzt mir nichts dir nichts eine 4 wöchige AUB ausstellt