Elterngeld BV ausklammern

Hallo an alle,
ich erwarte nächsten Monat mein Kind und verzweifle nun am Elterngeldantrag...

Es geht im Antrag um Nummer 31-nichtselbstständige Erwerbstätigkeit und das Einkommen VOR der Geburt des Kindes.

Ich bin mir nun nicht sicher, wie der Bemessungszeitraum tatsächlich ist.
Ich bin seit Anfang November 2021 im BV.
Am 12.5.2022 begann der Mutterschutz.

Ich hätte als Bemessungszeitraum gern wirklich die Zeit direkt vor Beginn des Mutterschutzes, das wäre dann ja theoretisch 12.5.2021-11.05.2022 oder?
Also die Zeit des BV soll gerne mitgezählt werden, da ich da mehr verdient habe, als noch einige Monate vorher.
Muss ich dann auf eine ausklammerung verzichten oder wird das BV gar nicht ausgeklammert? Ich bin verwirrt...

Foto aus dem Antrag hänge ich an, wenn es denn funktioniert...

Ich bedanke mich für eure Hilfe!
Lg

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Hier der Antrag

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BV wird nicht ausgeklammert da man ganz normal sein Gehalt weiterbekommen hat

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Also kann ich ankreuzen:

"Maßgeblich ist das Einkommen aus den 12 Monaten vor dem Beginn der mutterschaftsgeldzahlung/der Inanspruchnahme der gesetzlichen Schutzfristen des Beschäftigungsverbotes ohne Mutterschaftsgeld"

?

Ich finde, das klingt so, als wäre der Bemessungszeitraum die 12 Monate vor Beginn des BV...#kratz

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Die gesetzlichen Schutzfristen slnd die sechs Wochen Mutterschutz vor der Geburt und die acht Wochen danach.
Das individuelle BV (durch Arbeitgeber oder Arzt) ist damit nicht gemeint.
Wenn dein Mutterschutz im Mai losgeht, wird Mai 2021 bis April 2022 berücksichtigt

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Das BV wird nicht ausgeklammert sondern zählt so, als hättest du normal bearbeitet. Maßgeblich für das Elterngeld sind also die 12 Monate vor dem Mutterschutz. Dabei werden nur ganze Monate berücksichtigt, also Mai 2021 - April 2022

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Gearbeitet meinte ich natürlich

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Vielen Dank für die Info!