Eltern meines Mannes auf Erbe verzichten

Hallo, mein Mann sollte letztens bei seinen Eltern ein Berliner Testament unterschreiben. Soweit so gut. Ob dort allerdings auch ein Pflichtteilsverzicht enthalten ist, weiß mein Mann nicht mehr hat sich das Ganze scheinbar auch nicht richtig durchgelesen.
Na ja gut soweit so gut. Mein Mann war allerdings schon ziemlich enttäuscht, dass das seine Eltern davon ausgehen, dass er sein Erbe einfordern würde, falls noch eine Person Leben sollte.
Wir haben noch keine Kinder, besitzen aber einen Neubau der auch schon zu großen teilen abgezahlt ist. Nun ist mein Mann aufgefallen, dass bei seinem Tod seine Eltern ja auch die Hälfte seine Hälfte Erben würden. Also ein Viertel von unserem Haus. Nun haben wir die Eltern darauf angesprochen und diese meinten das würde ja gar nicht stimmt. Es geht einfach ums Prinzip, dass er praktisch unterschreiben soll dass er darauf verzichten, ein Achtel des Erbes zu erhalten bei dem Tod eines Ehepartners. Er hat noch eine Schwester. Seine Eltern behaupten aber es würde gern stimmen, dass sie ein Viertel im Falle seines Todes erhalten würden. Nun haben wir überlegt ob die Eltern auch etwas unterschreiben sollen. Wissen aber nicht wirklich wie wir es formulieren sollen. Falls die nächsten Jahre an Kind kommen sollte ist das ganze ja auch wieder hinfällig. Allein sich darüber Gedanken zu machen ist eigentlich schon ziemlich nervig und vermutlich auch unnötig. Aber es geht einfach darum dass seine Eltern darauf bestanden haben das ganze zu unterschreiben, und bei uns behaupten dass es gar nicht stimmen würde.

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Ihr braucht nur ein BerlinerTestament zu machen, dann beerbt ihr euch gegenseitig, irgendein Schriftstück ohne Nator hat keinen Rechtswert.
das Berliner Testament ist kein Erbverzicht, es bedeutet, dass sich die Eheleute gegenseitig beerben und erst danach die KInder erben!
Ich weiss aber nicht weshalb dein Mann unterschreiben musste, das entscheiden die Eltern eigentlich allein

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Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Ja das weiß ich jetzt auch nicht so genau also es war wohl irgendeinen Schriftstück Vordruck aus dem Internet mit ein paar Paragraphen. Aber notariell beglaubigt wurde dort nichts.

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Einfache Berliner Testamente kann man auch privatschriftlich (mit der Hand geschrieben) machen, ohne Notar. Es ist rechtskräftig, es ist nicht „irgendein Schriftstück“. Auch eine Pflichtteils-Strafklausel kann man in ein gemeinschaftliches Testament einbinden ohne das beim Notar machen zu müssen. Die Kinder müssen nichts unterschreiben, nur die beiden Ehepartner.

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Seid ihr verheiratet?
Dann haben seine Eltern recht. Sie würden nichts erben, wenn er stirbt sondern nur du. Eltern sind Erben 2. Ordnung (s. Bild), die erben nur, wenn keiner in 1. Ordnung da ist.

Ansonsten - lebt einfach damit. Ich habs bei meiner Mutter auch einfach getan.. ältere Menschen werden manchmal komisch.

Bei mir ist der Fall auch tatsächlich eingetreten - mein Vater ist ohne Testament gestorben - damit gehörte mir 1/4 des Hauses und vom Rest. Meine Mutter hat das waaaaahnsinnig gestört. Ließ sich dann aber auch alles noch über ein Notar abwickeln.

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Ja wir sind verheiratet, haben aber keine Kinder. Daher Erben seine Eltern die Hälfte der Hälfte.

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Kinderlos sind die Eltern Erbberechtigt, aber nicht die Schwester.

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Hallo.

Zunächst einmal würde ich die Eltern darum bitten, nochmal durchlesen zu dürfen, was dein Mann da unterschrieben hat. Man sollte immer durchlesen, was man unterschreibt, gerade wenn es so weitreichende Folgen hat wie hier.

Ein Erbverzicht muss notariell beglaubigt werden. Das dürfte also schon rechtlich nicht haltbar sein was dein Mann unterschrieben hat. Das nur als Anmerkung, falls ihr euch streiten wollt.
Und damit komme ich zum nächsten Punkt: wie wichtig ist euch die Unterschrift der Eltern? Geht ihr soweit, einen Erbstreit zu riskieren oder denkt ihr, man kann das einvernehmlich lösen?
Ich würde mit den Eltern noch einmal reden und ihnen anhand von Nachweisen die gesetzliche Erbfolge aufzeigen. Wollen sie trotzdem nicht unterschreiben, würde ICH es akzeptieren. Das ist aber nur meine Vorgehensweise, wie ich meinen Eltern gegenüber verfahren würde. Ich weiß ja nicht, wie seine Eltern drauf sind und ob sie tatsächlich auf ihr Erbe bestehen würden.
Wie gesagt, wenn ihr euch streiten wollt, würde ich an die Wirksamkeit der Unterschrift ran, denn zwingen zum Verzicht könnt ihr sie nicht.

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Hallo, nein mir ging es einfach nur ums Prinzip, dass mein Mann unterschreiben sollte dass er auf ein Achtel verzichtet. Und seine Eltern behaupten dass sie im Falle des Todes meines Mannes ohne Kinder die wir nicht haben gar nicht erben würden. Was einfach nicht der Fall. Und nicht mal mündlich auf ein Viertel was ihnen zustehen würde verzichten. Es wurde nicht mal gesagt, dass sie darauf verzichten würden, sondern gleich gesagt dass das ja gar nicht stimmen würde und das stört mich einfach mir geht es ums Prinzip. Wir wollen auch gar nicht schriftlich irgendwas festhalten sondern einfach nur mal die Sachen angesprochen haben

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Aber dein Mann weiß doch nach deiner Aussage gar nicht, OB er wirklich einen Verzicht unterschrieben hat! Macht euch dahingehend dich erst mal schlau, bevor ihr euch über ungelegte Eier aufregt. Danach kann man doch immer noch tätig werden 🤷‍♀️

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Ich finde es völlig legitim, dass ein Ehepartner den anderen beerbt und nach DESSEN Tod dann erst die Kinder.
Findet ihr für euch beide doch auch so angebracht, wie ich das verstehe.

Dein Mann weiß nicht mal mehr, was er da unterschrieben hat, unterstellt aber seinen Eltern böse Absichten?! Finde ich nicht angebracht. Fragt halt dann nochmal nach und lasst euch das Schriftstück zeigen, das er unterzeichnet hat.

"Mein Mann war allerdings schon ziemlich enttäuscht, dass das seine Eltern davon ausgehen, dass er sein Erbe einfordern würde, falls noch eine Person Leben sollte."

Da kann ich beide Parteien verstehen. Die Eltern wollen auf Nummer sicher gehen - versteh ich.
Ich kenne es leider aus dem Verwandtenkreis, dass es da nix gibt, was es nicht gibt, wenn es ums Erben geht.....
Möchte weder dir noch deinem Mann zu nahe treten, aber Schwiegerkinder haben schon manchen Familieneklat herauf beschworen. Auch wenn das eigene Kind nicht so getickt hätte....

Tut deinem Mann doch nicht weh, wenn er das unterschreibt.

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Ich glaube, Ihr habt beide nichts verstanden oder alle vier nicht 🤣

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Er kann doch kein Berliner Testament unterschreiben. Das ist ausschließlich ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten. Nicht für Eltern und Kind/ern.

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Solltet Ihr keine Kinder und kein Testament haben und im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, beerbst Du ihn nicht automatisch alleine! Sondern 1/2 und der Rest die Eltern, sollten sie da noch leben.

3.
Solche Fragen stellt man nicht auf Urbia und glaubt auch noch die Antworten (sorry). Lasst Euch eine Kopie geben von dem, was er angeblich unterschrieben hat und lasst das rechtlich prüfen, Notar oder Fachanwalt für Erbrecht.

VG 004

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Moin,
Ein Berliner Testament kann ohne Notar gemacht werden und muss handschriftlich erfolgen darin steht ja nur, dass zunächst der Ehepartner erbt und danach die Kinder alles was übrig bleibt.
Das macht bei minderjährigen Kindern immer Sinn, da entscheidet man nämlich nicht als verbliebenes Elternteil was im Erbfall passiert, sondern das Amtsgericht/ein rechtlicher Vertreter.
Ist man kinderlos erben die Eltern mit, es sei denn man setzt sich schriftlich als Erben ein. Über sowas müsste euch eigentlich der Notar informiert haben als ihr euer Haus gekauft habt.
Ich bin der Meinung, dass ein Testament (wie ein Ehevertrag) immer Sinn ergibt. Im Todesfall können schnell die Gefühle mit einem durchgehen, da ist es schön, wenn die rechtliche Seite für alle klar und Streitereien ist. Der Verstorbene hat klar seinen Wimlen geäußert und gut ist.
Ich frag mich nur, was dein Mann da unterschreiben musste... denn eigentlich ist es ja der letzte Wille seiner Eltern.
Ansonsten geh ich mit; nichts unterschreiben, was man sich nicht selbst durchgelesen hat oder wo man irgendwas nicht versteht!

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Das Testament ist allein Sache der Eheleute. Dein Mann hätte da gar nichts unterschreiben müssen, seine Eltern können ohne ihn regeln was sie wollen.

Und genau das könnt ihr auch machen. Geht zum Notar und lasst euch beraten.

Im übrigen geht man üblicherweise davon aus, dass die Eltern vor den Kindern sterben. Daher finde ich dieses „wie du mit, so ich dir“-Spiel ziemlich merkwürdig. Zumeist machen Eheleute meist nur einen Berliner Testament mit Pflichtteilverzicht, wenn das Einfordern dieses Pflichtteils bedeuten würde, dass z.b. das durch den hinterbliebenen Ehepartner bewohnte Haus verkauft werden muss um das Kind auszuzahlen, das den Pflichtteil fordert. Die Eltern sichern sich bzw. den einen Hinterbliebenen damit also ab. Und da muss man seinen Kindern nichts unterstellen, so spielt einfach das Leben.

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Um den Pflichtteilverzicht geht es doch.
Die Eltern wollten, dass der Mann der TE schriftlich zusichert, dass er nach dem Tod des erstverstorbenen Elternteils keinen Pflichtteil einfordert.

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Auch das können die Eltern im Berliner Testament mit einer Pflichtteil-Strafklausel regeln ohne Zustimmung der Kinder.

Verhindern, dass ein Kind dann den Pflichtteil einfordert kann man übrigens nicht, man kann es nur wirtschaftlich unattraktiver machen um seine Kinder von dieser Idee abzuhalten.

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War es vielleicht ein Vermächtnis? Da unterschreiben tatsächlich alle Beteiligten.