Berechnung/Beratung Elterngeld

Hallo zusammen!

Ich bin mit K2 schwanger und frage mich gerade, wie ich mein neues EG berechnen kann.

Wegen K1 war ich bis Juli 21 einschließlich in Elternzeit. Dann habe ich 8 Monate gearbeitet und bin wieder für 4 Monate in EZ, in der ich kein Gehalt beziehe. Danach habe ich 5 Monate bis zur Geburt, von denen 6 Wochen Mutterschutz sind.

Ich habe einen Beitrag gelesen, aus dem hervorgeht, dass man bis zu 14 Monate ausklammern kann? Heißt das, ich kann die 4 Monate EZ ausklammern, sodass mein EG nicht so arg sinkt?
Kann man wahllos ausklammern, oder nur, wenn der Verdienst bei 0 war? Ich würde dann nämlich die 8 Monate mit in die Berechnung nehmen und die letzten 4 Monate bis zur Geburt, weil ich in den 8 Monaten ein höheres Gehalt hatte als nach meiner aktuellen EZ.

Ich werde wahrscheinlich nicht den Höchstbetrag erreichen- ergibt es Sinn, die Steuerkasssen zu wechseln?

Wo habt ihr euch zum EG beraten lassen?

Liebe Grüße und danke!
Schoko

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Du kannst nicht wahllos Monate ausklammern

Bei Elterngeld plus kannst du die ersten 14 Lebensmonate ausklammern, bei Basiselterngeld nur die ersten 12. zusätzlich kannst du Monate mit Mutterschaftsleistungen ausklammern.
Sollten noch Monate ohne Verdienst übrig bleiben, dann gehen diese mit 0€ in die Berechnung ein.

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Wann ist denn Kind 1 geboren, und wann hat Kind 2 ET?

Und bist Du nicht Lehrerin? Vetbeamtet?

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Das stimmt.

Zwischen den Geburten von K1 und K2 liegen 29 Monate, in denen ich aber 13 Monate gearbeitet habe.
Aufgedröselt: 2 Monate hatte ich Mutterschutz, dann 10 Monate EZ, 8 Monate gearbeitet, 4 Monate EZ und dann wären es wieder 5 Monate Arbeit bis zum ET.

K1: August 20, K2: Januar 23

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Wann genau ist denn ET von Kind zwei?

Als Beamtin klammerst Du den vorgeburtlichen Mutterschutz nicht aus, da zählen alle vollen Monate vorm Entbindungsmonat. Dann fallen halt die vier Monate auf jeden Fall mit 0 in die Rechnung. Und wie viele von den acht vor der kurzen Elternzeit hängt von den genauen Terminen ab.

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