Von Steuerklasse 3/5 zurück in 4/4

Hallo zusammen,
Ich war die letzten Jahre in der Steuerklasse 5, da ich in EZ war und mein Mann in der 3.
Nun wollten wir beide wieder in 4/4, da ich vermutlich bald wieder 20Std die Woche arbeiten gehe. (Habe jetzt seit etwas über einem Jahr einen Minijob-steuerfrei) Wenn wir bspw. zum 01.07 wechseln, wie würde das dann bei der Steuererklärung für das Jahr 2022 aussehen? Müssten wir da evtl. nachzahlen weil die ersten 6 Monate weniger Steuern berechnet worden, da mein Mann noch in der 3 war., oder wird das irgendwie gesplittet ?
Es ist doch eig. so das der ganze Verdienst zusammengerechnet wird von Mann+Frau, dann hätten wir ja theoretisch viel zu wenig in der ersten Hälfte des Jahres gezahlt, oder sehe ich das gerade falsch ?
Macht es in diesem Fall eher Sinn zum Jahresanfang die Stkl. zu wechseln?

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Huhu, also am Ende des Jahres sollte es in der Bilanz keine Rolle spielen, welche Steuerklasse ihr habt.
Bei 3/5 kriegt man jeden Monat mehr und muss dann am Ende meistens nachzahlen, bei 4/4 kriegt man weniger im Monat und dann später was zurück. Der Betrag der gezahlten Steuern in der Summe identisch. Ist also tatsächlich davon auszugehen, dass je länger dein Mann noch in der 3 ist, dass ihr eher was nachzahlen müsst.
Da es aber wie gesagt letztlich keinen Unterschied macht, würde ich das an eurer Stelle davon abhängig machen, ob ihr lieber einen "zinslosen Kredit" haben wollt oder euch lieber am Ende über eine Rückerstattung freut.

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Momentan ist ja noch alles wie bisher und dein Mann steuerlich Alleinverdiener, da dein Mini-Job (für dich, nicht für den Arbeitgeber) "steuerfrei" ist.
Ab dem Moment, wo du den 20-Stunden-Job annimmst, zahlt ihr unterjährig zu wenig Steuern, müsst euch also auf eine Nachzahlung einstellen. Deswegen würde ich mit Beginn des Jobs in 4/4 wechseln. Wenn ihr den Vorteil von 3/5 beibehalten, aber trotzdem eine gerechte Aufteilung wollt, geht in 4/4 mit Faktor.

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Hallo,
es gibt nur EINE Jahreseinkommenssteuer, die zu zahlen ist. Die ist grundsätzlich gleich - egal ob ihr wechselt, oder nicht.

Du kannst dir nur überlegen, wie hoch die Vorauszahlungen sein sollen. Nur wenn du jetzt in Stkl. 5 arbeiten gehst, birgt das auch immer die Gefahr, dass der Partner das als selbstverständlich erachtet, dass das so bleibt.

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Sie muss aber keinen fragen, wenn sie in 4 wechseln möchte.

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Habe ich das behauptet?
Ich sagte, dass es Konfliktpotenzial in sich bergen könnte. Das ist ein Unterschied.