SS verkündung und BV per Mail?

Ich hatte gestern ein Beitrag verfasst „krankgeschrieben Lohn nicht bekommen, Minijob“.
Habe im Büro angerufen und mir wurde gesagt dass ich kein Lohn bei Krankmeldung bekommen werde. Daraufhin hab ich mich beschwert und die Dame am Telefon meinte dass sie nicht dafür zuständig sei und ich bitte eine Email an die Zuständige Dame schicken soll.
So, jetzt ist es aber so, dass ich auch heute meine SS und BV verkünden wollte, da sie ab Donnerstag in Kraft tritt. Meine SS wollte ich aufgrund von Komplikationen und vorherigen FG bisher nicht verkünden.
Soll ich die Verkündung und BV auch jetzt per Mail schreiben?
Bin grad etwas ratlos, da ich gehofft habe es jetzt am Telefon zu klären. Ich glaube auch dass es generell mit dem BV jetzt ein durcheinander geben wird und die das vielleicht gar nicht akzeptieren werden… Werde das erste Mal mit so etwas konfrontiert 😒.

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Es ist immer besser alles schriftlich fest zu halten.
Du brauchst einen schriftlichen Nachweis für deinen AG, das Du schwanger bist, den bekommst Du von Deiner FÄ. Aber selbst wenn Du keinen hast, der Kündigungsdchutz wird erst dann Wirksam, wenn Dein AG von Deiner SS weiß und wenn er behauptet es nicht zu wissen, weil Du das nur telefonisch gemacht hast, steht dann Wort gegen Wort.

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Werde ich machen, habe alle Untetlage vom FA heute angeforfert, nachher wird alles überreicht.

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Wieso gibt es keine Lohnfortzahlung bei Krankheit?
Oh je, das schreit sehr nach Anwalt.
Ich drücke die Daumen, dass alles gut wird.

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Ich bin auch davon ausgegangen dass es Lohnfortzahlung gibt. Ich weiss nicht ob ich mir ein Anwalt leisten kann, kenne mich null aus, daher werde ich erstmal selber versuchen die Sache irgendwie zu klären. Danke

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Es gibt Fristen, die du einhalten musst. Die verspielst du, wenn du das versuchst, "irgendwie zu klären".
Ruf bei einem Anwalt für Arbeitsrecht an und frag, ob dir ein Beratungsschein zusteht.

Der wird dir dann zur Seite stehen müssen, wenn es um das bv geht. Da wird es die nächsten Probleme geben.

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Alles am besten per Einschreiben einwerfen , dann kann der AG nicht sagen , hst er nicht erhalten.
Dir steht auch beim Minijob Gehalt zu. Ruf mal beim Anwalt und frag nach ,oft ist die erste Stunde kostenlos .
Alles Gute
Und nicht zu lange warten mit allem