wieviel Mietzuschuss bei Netto....

Hallo und schönen guten Morgen, vielleicht kann mir hier jemanden helfen. Ich habe gerade nachgedacht und versucht raus zu finden, was mein Sohn und seine Freundin an Mietzuschuss mit einrechnen könnten. Zur Vorgeschichte: Mein Sohn hat eine Freundin in Brasielien und sie ist von ihm Schwanger. Das Kind wird im Oktober zur Welt kommen . Leider kann sie im Moment nicht fliegen wegen der Schwangerschaft,deshalb will sie ,wenn mein Sohn zur Entbimdung runter fliegt, mit ihm und klein Theo mit nach Deutschland kommen. MEin Sohn ist Bäcker und verdient Netto 1400€ . Die Miete wird 690€ warm kosten. Im Nachbarhaus von uns. 3 ZKB. ca 55qm. Ok, sie würden ja noch Kindergeld bekommen und Erziehungsgeld? Aber ich nehme an, ihnen würde doch auch Mietzuschuss zustehen ? Sie will ,wenn Theo mal in die KIta kann, mit Arbeiten, sie ist Altenpflegerin. Lg Monika

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Wohngeld ist von verschiedenen Faktoren abhängig, deswegen kann man das nicht pauschal beantworten.
https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner/
Ist z.B. ein Wohngeldrechner.

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sie kommt aus Brasilien, da kann sie weder einfach einreisen und schon gar nicht in Deutschland arbeiten. sie kann 3 Monate hier Urlaub machen und dann muss sie wieder aus dem Land, nur wenn sie verheratet sind, darf sie bleiben. Und dein Sohn bekommt nur für sich Wohngeld, allein kann er aber in einer viel kleiner Wohnung leben! also alles nicht so einfach,



Hier die Info:
Langzeitaufenthalte brasilianischer Staatsangehöriger in Deutschland

Brasilianer, die sich mehr als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchten, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Diese kann in vielen Fällen nach Einreise in Deutschland unmittelbar bei der für den deutschen Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden (z.B. für Studium, Schulaustausch, Sprachkurs, Familiennachzug, Eheschließung und nachfolgender Daueraufenthalt).

Ausnahmen:

1. Einreise über einen Drittstaat: Erfahrungsgemäß kommt es häufig zu Problemen bei der Grenzkontrolle bis hin zur Zurückweisung, wenn brasilianische Staatsangehörige für einen Daueraufenthalt ohne Visum über ein anderes Land (auch innerhalb des Schengen-Raums) nach Deutschland einreisen. Dies liegt vor allem daran, dass die o.g. besonderen Regelungen bei den ausländischen Grenzbehörden nicht bekannt sind und die Reisenden nicht nachweisen können, dass Sie berechtigt sind, für einen längeren Aufenthalt auch visumfrei nach Deutschland einzureisen. Daher empfehlen wir, einen Direktflug nach Deutschland zu buchen, um die Probleme bei der Einreise zu vermeiden. Alternativ dazu kann auch das Visum vorab bei der örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.

Auch für den Fall, dass Sie sich zuvor schon einmal in Deutschland (oder einem anderen Schengen-Staat) aufgehalten haben, und aufenthaltsrechtliche Schwierigkeiten hatten, wird eine vorherige Visa-Antragstellung dringend empfohlen.

2. Sofern Sie eine Erwerbstätigkeit in Deutschland beabsichtigen, müssen Sie das Visum vor Einreise bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung beantragen. Hierunter fallen alle Beschäftigungen

3. Auch Au-pair-Aufenthalte und Praktika. Auch für die Arbeitsplatzsuche sollte ein Visum beantragt werden, mit welchem ein bis zu 6-monatiger Aufenthalt in Deutschland zur Arbeitsplatzsuche möglich ist und mit welchem bei erfolgreicher Suche ohne vorherige Ausreise ein Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit beantragt werden kann.

Aufgrund der VO 265/2010 ist es nun möglich, sich mit einem nationalen Visum („D-Visum“) und einem gültigen Reisedokument bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten im Schengen-Raum frei zu bewegen. Hierzu gehören Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Spanien, Schweden,

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In einem Text fehlt das Zauberwort "Kindernachzug". In diesem Fall kann die Frau per Direktflug einreisen und muss dann in Deutschland innerhalb von 90 Tagen ein Visum beantragen.
Das Kind wird die deutsche Staatsbürgerschaft haben- also ist die Situation etwas anders.

Dazu gibt's ein Merkblatt der Bundesregierung.

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hallo, vielen dank schonmal für eure worte. wir sind deutsche ;-) meine "zukünftige "schwiegertochter hat sich in brasilien schonmal erkundigt. sie darf mit dem baby für unbefristete zeit einreisen weil der vater, mein sohn, der vater ist. über eine hocheit wird auch schon geredet aber da soll er erst mal noch bisschen abwarten. sie kennen sich doch noch garnicht so lange und haben sich nur 2 mal für 3 wochen geshen. ;-) aber ich denke schon das er es macht, er ist sehr verantwortungsbewusst.

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Und er ist sicher, dass er der Vater ist?
Er will mit jemandem zusammenleben, den er gar nicht kennt? Wie alt ist dein Sohn?
Ich als Mutter würde ihm raten, die eventuell vorhandene rosarote "Urlaubs"brille mal ein Stück nach oben zu schieben.