Hallo zusammen, ich bisher noch keine Elternzeit seit der Geburt meines Sohnes genommen. Jetzt möchte ich einen Monat nehmen (Kind ist 4) im Januar, was meinem Dienstherr (bin Lehrerin) vermutlich nicht passen wird.
Frage 1: Darf ich das überhaupt?
Frage 2: Wenn erlaubt: Aus welchen Gründen darf er das ablehnen?
Frage 3: Die Frist ist weil nach 3. Geburtstag 12 Wochen vorher, oder?
Meine Mutter, die 13 Stunden Flug entfernt wohnt, muss zu diesem Zeitpunkt gesundheitlich unterstützt werden und ich möchte deswegen einen Monat zu ihr fliegen und meinen Sohn mitnehmen.
Elternzeit nach 3. Geburtstag
Bist du verbeamtet? Wenn ja welches Bundesland? Wenn nein gilt das BEEG in der Fassung zum Geburtszeitpunkt deines Kindes!
Frist sind 13 Wochen nicht 12!
Die meisten Regelungen für Beamte verweisen auf die https://www.gesetze-im-internet.de/muscheltzv/__6.html welche wiederum auf das BEEG verweist. Manchmal gibt es paar Sonderregeln. Bei verbeamteten Lehrern ist meist nur besonders geregelt das z.B. die Ferien(Sommer) bei der Elternzeit nicht ausgeschlossen werden dürfen.
Aktuell ist das BEEG hier zu finden:
§16 ist dann für dich relevant in der Version vor 2018::
https://www.buzer.de/gesetz/7484/al0-65502.htm
aktuell
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html
In diesem Passus hat sich nicht viel geändert.
Ablehnen kann der AG danach nur wenn es der 3. oder noch ein weiterer Zeitabschnitt ist und dringende betriebliche Gründe dem entgegenstehen.
Ist es erst der zweite Elternzeitabschnitt den du anmeldest kann er nicht ablehnen!
Vielen Dank ❤ das ist super hilfreich! Ja, ich bin verbeamtet und das wäre meine erste Elternzeit, da ich nach der Geburt noch Studiert habe und bzw. Nach dem Mutterschutz auch normal wieder meinem Nebenjob nachgegangen bin. Dann scheint das ja wirklich so einfach zu sein, wie ich es mir vorgestellt habe!
In welchem Bundesland arbeitest du? Da kann man noch schauen ob es Besonderheiten gibt....