Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Resturlaub:
aus 2021 habe ich noch 15 Tage Resturlaub, die ich vor meinem Mutterschutz/Elternzeit nicht genommen habe. Ich habe 2 Jahre Elternzeit angemeldet.
Nun habe ich nach einem Jahr in Teilzeit in Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten. Der Plan war die Resturlaubstage für die Kita-Eingewöhnung in 2023 zu nutzen. Denn so wie ich es immer verstanden habe, bleibt der Resturlaub bis zum Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit bestehen.
Nun wurde mir gesagt dass wenn ich nun im laufenden Jahr 2022 Urlaub nehme, dann erst der "alte" Urlaub genutzt wird und dieser nicht bis Ende 2023 aufgeschoben werden kann.
Klar, erarbeite ich mir grade auch wieder Urlaubsansprüche, jedoch verfallen diese ja auch spätestens im März 2023. Demnach müsste ich den alten sowie neuen Urlaub komplett bis 31.03.2023 aufbrauchen.
Ist dies rein rechtlich richtig so? Kennt jemand von euch die genaue rechtliche Grundlage?
Meiner Recherche nach BEEG §17 sagt dies nichts über die Reihenfolge der "Abarbeitung" der Urlaubsansprüche aus (http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html)
Vorab vielen lieben Dank!
Resturlaub bei Teilzeit in Elternzeit
Das was dir gesagt wurde ist falsch und das BEEG gibt ja die rechtliche Grundlage dafür: dein Resturlaub bleibt bis nach der Elternzeit bestehen, zumal er auch wenn du ihn nimmst so vergütet werden muss wie erworben wurde (ich gehe von vollzeit vor der Geburt aus) und das geht eh nicht während der Elternzeit. Zumal du ja Neuen Urlaub erwirbst.
Also ja, dein AG irrt.
Das ginge in sofern schon, wenn sie sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit an gleich vielen Tagen pro Woche arbeitet. Hat sie z.b. vorher und nachher eine 5-Tage-Woche, ist der Urlaubsanspruch der selbe und es wäre erstmal egal, welcher als erstes aufgebraucht wird.
Richtig ist aber rechtlich nach BEEG, dass der Resturlaub von vor der Elternzeit erst nach der Elternzeit genommen werden kann. Egal ob man während der EZ in TZ arbeitet.
Nein, das ginge nicht, da der Resturlaub Vollzeit vergütet werden muss. Geht hierbei nicht um den Urlaubsanspruch selbst. Nur um die Vergütung derer.
Hallo, ich hatte das gleiche Problem aktuell mit 5 Tagen. Es gibt hierzu eine Rechtssprechung die besagt, dass der Urlaubsanspruch von vor der Elternzeit während der Teilzeit in Elternzeit nicht mehr ruht sondern genommen werden sollte bevor er verfällt. Ich habe hier nur das Glück einen kulanten Arbeitgebers, der das Verfallsdatum bei mir auf den 31.5. Geändert hatte.
Die Vergütung der Urlaubstage ist noch in prüfung/Klärung bei mir!
Genau das wurde mir auch so erklärt, dass dies das "Problem" sei dass ich nun in Teilzeit wieder anfangen hätte. Das mit dem mitnehmen bis zum Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit würde nur gelten, wenn ich jetzt nicht in Teilzeit angefangen hätte.
Hast du zufällig einen Link zu dem Urteil?
Ich habe den Auszug dazu in meinen arbeits-mails. Ich habe am Dienstag erst wieder Zugriff. Ich würde dir das dann rüber schicken.
Ich war auch verwundert und dachte, ich hätte mit den 5 Tagen Zeit bis 2023.