Verfall Urlaubsanspruch bei Teilzeit in EZ und erneuter SS?

Hallo ihr Lieben, ich hoffe dass mir hier jemand helfen kann. Folgende Situation: Ich bin am 12.05.2021 in den Mutterschutz für meine Tochter gegangen, die am 25.06.21 geboren wurde. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch 28 Urlaubstage, die ich mit in meine Elternzeit genommen habe. Am 15.09.21 habe ich wieder in TZ (12h/Woche) bei meinem AG angefangen. Wir hatten vereinbart, dass ich meinen Resturlaub nach meiner Elternzeit nehme (EZ wurde bis zum 24.06.24 eingereicht). Nun ist mir aufgefallen, dass das ja totaler Blödsinn ist, weil der Resturlaub bei Teilzeitarbeit in EZ ganz normal zum 31.3 des Folgejahres verfällt, oder?

Hinzu kommt, dass ich nun erneut schwanger bin. Der ET ist der 11.11.22 und die Mutterschutzfrist beginnt am 01.10.22. Aus der Teilzeitarbeit stehen mir nun noch zusätzlich 25 Urlaubstage zu.

Wie soll ich nun am besten vorgehen? Am liebsten würde ich den gesamten Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen, allerdings wird sich meine Chefin darüber eher weniger freuen…Ich weiß nicht, was passiert, wenn ich ihr sage, dass ich die 28 Tage von vor der ersten EZ theoretisch jetzt noch nehmen müsste…Wenn es dumm läuft kann sie mir doch sagen, dass der Urlaub jetzt verfallen ist, oder? Wie würdet ihr vorgehen?

Vielen Dank für eure Antworten!

Liebe Grüße

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1. Der Resturlaub von K1 bleibt bis zum Ende der Elternzeit bestehen. Er berechnet sich nach dem Gehalt vor K1.
2. Der in Teilzeit erworbene Urlaubsanspruch bleibt auch bis zum Ende der Elternzeit bestehen.
3. Du könntest die erste Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes von K2 unterbrechen. Dann berechnet sich das Mutterschutzgeld nach dem Gehalt vor K1. Die Unterbrechung bewirkt nicht, dass du jetzt den Resturlaub von K1 nehmen musst.
4. Du musst dich bei der Anmeldung der Elternzeit für die ersten zwei Jahre festlegen. Daher würde ich niemals drei Jahre am Stück anmelden. Du kannst ohne Zustimmung 7 Wochen vor dem Geburtstag dein 3. Jahr Elternzeit anmelden oder evtl. später, wenn das Kind z.B. 5 Jahre alt ist.

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Danke dir für die Antwort! Aber zu Punkt 1 finde ich leider nur die Aussage, dass der Resturlaub bei Teilzeitarbeit in Elternzeit ganz normal verfällt, da auch kein Urlaub in dieser Zeit gekürzt werden darf…

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Ich würde dann ein Gespräch mit der Chefin vereinbaren, wann du deinen Urlaub aus der Teilzeit nimmst. Ggf mit schriftlicher Vereinbarung nach der Elternzeit. Oder aber vorher.

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Ich würde den ganzen Urlaub aus der TZ in EZ noch vor dem Mutterschutz nehmen.

Der Resturlaub aus der Zeit vor K1 verfällt nicht,
da du ja die ganze Zeit in EZ warst. Er wird also mitgenommen und die kannst ihn erst nach der EZ von K2 nehmen.

Und ganz ehrlich: das findet deine Chefin vermutlich noch blöder, denn sie muss dafür die ganze Zeit eine Rückstellung bilden. Aber so ist es nunmal.

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Aber das ist genau mein Problem. Da ich in der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet habe, verfällt der Urlaub ganz normal (siehe Bild weiter oben) Sie wusste das auch nicht und daher würde ich es ziemlich gemein finden, wenn sie jetzt sagt, dass der Urlaub verfallen ist…

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Ich kenne die Auslegung aus deinem Screenshot oben nicht. Ich finde das geht so aus dem BEEG auch nicht hervor.
Arbeitest du denn jetzt gerade TZ in EZ auch genauso viele Tage pro Woche wir vor der ersten Elternzeit? Denn nur dann ließe sich ja überhaupt der Urlaub gleichwertig berechnen. Und selbst dann wären ja vorher ca. 20 Urlaubstage ein Vollzeitgehalt gewesen und jetzt wären dann bei gleicher Tagewoche 20 Urlaubstage nur noch das Teilzeitgehalt. Das kann ja nicht rechtens sein.

Was ja auf keinen Fall geht ist, dass du einen Urlaubsantrag stellst, der nicht genehmigt wird und man dir gleichzeitig sagt „Pech gehabt, der Urlaub verfällt.“

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Hallo Hanna,

auch hier noch einmal der Auszug vom Elterngeld bzgl des verfallenen Urlaubes:

hier habe ich den Link dazu und auch den Auszug kurz zusammengefasst:

"Achtung:
Das Bundeselterngeldgesetz schützt dich nicht mehr vor dem Verfall deiner Urlaubsansprüche, wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeitest. Du stellst dem Arbeitgeber deine (reduzierte) Arbeitskraft zur Verfügung und kannst ganz regulär Urlaub nehmen. Das bedeutet, der Resturlaub verfällt spätestens am 31.03. des Folgejahres, wenn der Arbeitgeber dich klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub verfallen wird (LAG Köln, Urteil vom 09.04.2019 – 4 Sa 242/18)."
Zu finden ist das auf folgernder Seite unter Beispiel 2.

https://www.elterngeld.de/elternzeit-urlaub/#gref

Demnach würde dein Urlaub tatsächlich verfallen. Ich würde hier das Gespräch mit deinem AG suchen. Ggf findet ihr hier eine gemeinsame Lösung, die für alle Seiten passt.
Ich konnte zu dem Thema eine Einigung mit meinem AG treffen und das Verfallsdatum (31.3) wurde einmalig für mich geändert!