Hallo, man muss ja die Daten zur neuen Grundsteuer Berechnung für Ende Oktober mitteilen. Warum eigentlich? Diese müssten doch eigentlich den Finanzamt schon alle vorliegen. Naja zumindest steht da dass man Wohnfläche angeben muss. Was zählt denn jetzt genau dazu. Wir haben eine Hauswirtschaftsraum in dem sich die Heizung befindet, muss diese auch als Wohnfläche angegeben werden? Was ist mit dem Treppenflur?
Wohnfläche berechnen bei Grundsteuer.
Hwr und Flur ist Wohnbereich, gehört zur Wohnfläche
im DG - Schräge gilt alles unter 1m gar nicht, von 1-2 m werden 50% berechnet, über 2 m 100 %
Ich sitze gerad für unsere Mandanten an der Grundsteuer.
Datum der Angaben sind auf den 1.1.2022 bezogen. Kann ja sein, dass sich seit 2021 dazu was geändert hat. Bei uns (privat) ist es jedenfalls so und da alle Eigentümer in Deutschland die Erklärung abgeben müssen, seit natürlich auch ihr nochmal dran.
Die Wohnfläche berechnet sich nach der DIN-Norm 277 und der Wohnflächenverordnung. Wenn euer Haus erst die letzten Jahre gebaut wurde, findet ihr die konkrete Angabe in den Bauunterlagen des Architekten.
Wohnfläche sind im Prinzip alle Räume, die Wohnzwecken dienen.
Flure sind Verkehrsflächen und keine Wohnflächen, der HWR zählt zur Nutzfläche und nicht zur Wohnfläche, ebenso ein Keller.
Die ganzen Einzelheiten habe ich jetzt nicht im Kopf, aber du findest dazu eigentlich alles im Internet, wenn du nach "Wohnflächenverordnung" googlest oder auf die Seite zur Grundsteuerreform deines Bundeslands schaust. Ich weiß nicht, welches Bundesland du wohnst, Hamburg hat eine super Ausfüllhilfe auf seiner Seite zur Grundsteuerreform veröffentlicht. Da ist alles definiert.
Guck mal hier in §2a:
https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html
Ich korrigiere: Der Heizungsraum ist auch keine Nutzfläche.
https://www.haus.de/bauen/nutzflaeche-haus-definition-und-berechnung-34009
Keller ist nicht so einfach zu beantworten. Da kommt es auf die Raumhöhe an. Es gibt durchaus auch Wohnräume im Keller.