Hallo ihr Lieben.. weiß nicht ,ob mir hier jemand weiterhelfen kann. Bin aktuell zum zweiten Mal schwanger, aber noch in Elternzeit vom ersten Kind. Geplant war, dass ich ab 1.9 .22 wieder arbeiten gehe. Der neue Mutterschutz fängt allerdings schon am 24.8 an. Da ich nur bis Juli Elterngeld bekomme, wollte ich ab 1.8 die paar Wochen bis Mutterschutz (trotz fortlaufender Elternzeit, das geht ja mit bis zu 30 Wochenstunden) Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehen. Das hat mein Arbeitsgeber aber abgelehnt , weil ich ja schon ab 24.8 wieder in Muschu gehen würde. Darf der das einfach so ?? Mir wurde außerdem gesagt, dass ich die Elterzeit zu Beginn des Mutterschutzes beendeten darf, damit ich während dem Mutterschutz volles Geld bekomme. Auch hier wäre die Frage ,ob ich , wenn ich vorher in Teilzeit arbeite während des Mutterschutzes nur Teil-Zeit Gehalt bekomme oder dennoch volles ?? Vielen
Neu schwanger während Elternzeit 2. Kind , HELP!
Hallo,
Ich bin in elternzeit und arbeite teilzeit und bin wieder schwanger.
Habe meine ez nun zum MuschU unterbrochen/beendet und bekomme dann in diesen 6 Wochen volles Gehalt.
Auf welchen Zeitraum hattest du dich denn festgelegt? Elternzeit bis zum 31.08. oder war vorher eine TZ-Tätigkeit während der Elternzeit vereinbart?
Wenn du bis zum 31.08. eigentlich zu Hause bleiben wolltest, darf der Arbeitgeber eine Änderung ablehnen und Unterbrechung der EZ zum Mutterschutz ist korrekt.
Hi,
zum Geld kann ich leider nichts sagen. Einer Änderung der angemeldeten Elternzeit muss der AG aber nicht zustimmen. Die Erstanmeldung ist quasi bindend, Änderungen zu akzeptiere liegen im Ermessen des AG. In deinem Fall kann ich ehrlich gesagt auch verstehen, dass den AG mit 3,5 Wochen Teilzeit nicht viel anfangen kann
Am Ende hast Du vermutlich mehr raus, wenn Du die Elternzeit zum Beginn Mutterschutz beendest und dann eben im Mutterschutz Dein Vollzeitgehalt bekommst, als wenn Du noch die paar Tage Teilzeit arbeiten gehst. Denn dann würdest Du eben den Arbeitgeberzuschuss nur bis zur Höhe des Teilzeitgehalts bekommen.
Sie bekäme denn AG-Zuschuss vom Vollzeitgehalt.
Stimmt, weil die TZon EZ macht. Denkfehler.
Einfach so ablehnen kann der AG Teilzeit in Elternzeit nicht. Aber hier liegt der Fall vor, dass es nur um sehr wenige Wochen geht, da denke ich liegt der Fall anders und auch vollkommen verständlich!
Würdest du tatsächlich Teilzeit in Elternzeit arbeiten, dann bekämst du trotzdem den Zuschuss auf Basis des Vollzeitgehalts, da du ja die Elternzeit für den Mutterschutz beendest.