Elnzernzeit verlängern und Urlaubsanspruch

Hallo,

Ich möchte meine Elternzeit bis zum 1.12 verlängern und anschließend aber meinen Resturlaub vom BV nehmen. (Bin im Februar ins BV gekommen)
Schreibe ich das einfach mit dazu ins Schreiben oder lieber separat klären?

Ich arbeite in einer Kita und wir haben keine Personalabteilung, geht alles über die Chefin.

Danke schon mal

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wie läuft das bei euch, bei uns miuss man einen Urlaubsantrag stellen und der wird genehmigt, wenn es planungstechnisch klappt

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Ich würde es unabhängig voneinander machen!
Sofern du bereits mindestens zwei Jahre Elternzeit angemeldet hattest, kannst du den gewünschten Zeitraum einfach erneut anmelden. Ablehnen kann dein AG dies nicht.
Solltest du weniger als zwei Jahre angemeldet haben, muß dein AG der Verlängerung zustimmen.

Ob du direkt deinen Resturlaub nehmen kannst, solltest du auch direkt mit der zuständigen Person (bei dir wohl die Chefin) klären. Denn es hängt ja davon ab, wieviele Tage das sind und ob sie auf deine Arbeitsleistung angewiesen sind.