Hallo,
ich habe nach der Geburt meines ersten Kindes meine Elternzeit zum Mutterschutz von Kind 2 vorzeitig beendet. Danach habe ich 2 Jahre Elternzeit für Kind 2 genommen. Jetzt möchte ich meine Elternzeit gerne verlängern. Ich arbeite noch nicht Vollzeit, ich denke da macht die Verlängerung Sinn. Kann ich ein weiteres Jahr für Kind 2 + den Rest der vorzeitig beendeten Elternzeit von Kind 1 beantragen? und wie formuliere ich das am Besten? Oder ist die restliche Elternzeit von Kind 1 verfallen?
Viele Grüße
vorzeitig beendete Elternzeit anhängen
Wenn du Teilzeit in EZ arbeitest macht die Verlängerung hinsichtlich Kündigungsschutz und ggf einem Wechsel zurück zu Vollzeit nah der EZ Sinn.
Die nicht genommene Elternzeit von Kind 1 ist nicht verfallen und die kannst du noch bis zum 8. Geburtstag des Kind 1 nehmen.
Für Elternzeiten nach dem 3. Lebensjahr musst du mit Frist von 13 Wochen für vor dem dritten Lebensjahr mit Frist von sieben Wochen die Elternzeit anmelden.
In die formlose Anmeldung schreibst du für welchen Zeitraum du Elternzeit für welches Kind nimmst....
Da du 2 Jahre Elternzeit für K2 genommen hast kannst du jetzt einfach ein weiteres Jahr für K2 anmelden und auch weitere Elternzeit danach für K1. Der AG kann das auch nicht ablehnen da es für Kind 2 immer noch der erste Zeitraum und innerhalb der 3 Lebensjahre und für Kind 1 erst der zweite Zeitabschnitt ist. (Erst einen dritten Zeitraum für ein Kind, wobei zusammenhängende EZ je Kind als ein Zeitraum gelten, könnte er für Zeiten nach dem 3. Geburtstag mit Begründung von dringenden betrieblichen Belangen ablehnen ... würde dich dann nur betreffen wenn du jetzt von Kind 1 danach noch EZ übrig lässt und diese dann zu einem späteren Zeitpunkt nehmen wollen würdest) https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html
Beispielformuliereung:
Sehr geehrter AG,
ich melde Elternzeit für mein Kind "Kind2" für den Zeitraum von xx.xx.2022 bis yy.yy.2023 und anschliessend Elternzeit für mein Kind "Kind1" für den Zeitraum yy+1.yy.2023 bis zz.zz.2023/24 an.
Bitte bestätigen Sie mir die Elternzeit.
MFG
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Vielen lieben Dank