Elterngeld bei voller Erwerbsminderung/Rente

Hallo zusammen🤗

Ich bin aufgrund einer zurĂĽckliegenden, schweren Krebserkrankung dauerhaft berentet. Nachdem ich seit 4 Jahren in Remission bin, haben die Ă„rzte grĂĽnes Licht fĂĽr eine erneute Schwangerschaft gegeben, komme jetzt in die 30. SSW.
Ich habe versucht, online aufschlussreiche Infos zu finden, leider erfolglos.
Ich habe gelesen, dass der Mindestsatz auch Eltern zusteht, die zuvor kein Einkommen erwirtschaftet haben. Ich bekomme ja meine Rentenzahlung nach der Geburt weiter, steht mir der Mindestsatz dann trotzdem zu oder nicht, da ich ja so gesehen keinen "Verdienstausfall" habe und nicht zwingend darauf angewiesen bin? Es wäre folglich nicht schlimm, wenn ich nichts bekäme, "verschenken" würde ich es jetzt aber auch nicht, falls ein Anspruch besteht.
Mein Mann kann die Elternzeit leider nicht nehmen, da er sich noch ein Jahr in einer berufsbegleitenden Weiterbildung befindet.

Vielleicht kennt sich jmd in dem besonderen Fall aus?

Vielen lieben Dank🤗 und LG

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REnte ist kein EInkommen, du erhälst höchstens 300€, würde ich aber mit der Rentenstelle abklären. da du ja FRührente hast und darauf weiteres EInkommen angerechnet wird!

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Danke für deine Antwort, ich glaube dass Einkommen aus Erwerbstätigkeit angerechnet werden würde, die Frage ist, ob das Elterngeld in dem Fall als Einkommen deklariert werden würde. Meine Bezüge aus der BU Versicherung und der Zusatzversorgungskasde z. Bsp. werden nicht angerechnet.
LG

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Elterngeld ist offiziell eine Lohnersatzleistung. Auch wenn es kein erwerbseinkommen ist wird sie angerechnet genau wie auch Einkommen aus Vermietung etc. angerechnet wird.
Da aber beim mindestsatz Elterngeld von 300 Euro unter der hinzuverdienstgrenze von jährlich 6300 Euro liegt wird deine Rente nicht gekürzt.

Findest die Informationen auch in der BroschĂĽre der deutschen Rentenversicherung unter dem Namen:

Erwerbsminderungsrentner: so viel können sie hinzuverdienen

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