Die gute Steuererklärung

Hallo zusammen,

so kurz vor der Geburt sitze ich nun wieder an der Steuererklärung. #zitter Alles super soweit, es hat sich kaum was geändert bis auf den Firmenwagen #schwitz und ich kann mich einfach nicht schlau machen.Vielleicht kennt sich jemand aus, folgender Fall:
Mein Mann benutzt sein Firmenwagen dienstlich wie privat vom AG überlassen, er zahlt die 1% + 0,03% das ist auch schön in der monatlichen Abrechnung aufgelistet.
Wie kann ich diesen nun steuerlich absetzen? Es gibt einige Rechner im Internet, aber ich verstehe den Grundsatz nicht (Fahrtenbuch ist auch vorhanden).
Kann mir jemand helfen wie die grundsätzliche Rechnung ausfällt oder ob ich monat für monat individuell berechnen muss, weil die Fahrten immer unterschiedlich sind?

Ganz liebe Grüße #winke

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Da er die 1%+0,03% Regel anwendet braucht er doch gar nichts versteuern damit ist die Privatnutzung abgegolten.

Wenn ihr individuell über Fahrtenbuch versteuern wollt musst du alle Privaten Anteile für das gesamte Jahr aus dem Fahrtenbuch zusammenrechnen.

https://www.gruender.de/steuern/firmenwagen-versteuern/

Mit den im Internet zu findenden Firmenwagenrechnern kannst du mit den Daten der Privatfahrten aus dem Fahrtenbuch ausrechnen ob die individuelle Versteuerung günstiger wäre und das in der Steuererklärung gegensetzen siehe https://www.steuern.de/dienstwagen -> im Artikel hier findest du auch Beispiele zur Berechnung da kannst du ggf schonmal abschätzen ob sich der Aufwand lohnt.

Auch findest du da die Erklärung ob du die Fahrten zur Arbeit als Werbungskosten absetzen darfst oder nicht, das kommt auch auf die Abrechnung des AG an!

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Vielen Dank #klee#klee

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Zusätzlich:
Bestimmte Fahrten lassen sich steuerlich absetzen … auch beim privat genutzten Firmenwagen, sofern er entsprechend versteuert wurde.
Das sind natürlich die Fahrten zur Arbeit, Fahrten zu Ärzten/Therapeuten/Krankenhaus/… und falls ein SBA vorhanden ist, gibt es hier auch nochmal die Möglichkeit etwas abzusetzen.

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Für den Sba hat man schon 570 Euro zusätzlichen Freibetrag.

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Das war mal, sorry. Der Pauschbetrag (um den es in dem Post noch nicht einmal geht), liegt bei mindestens 1140€ (GdB 50 ohne Merkzeichen) bis höchstens 7400€ (Merkzeichen H und/oder Bl). Aber auch „nur“ anerkannt Behinderte (also ohne SBA) können mittlerweile einen Pauschbetrag geltend machen.

In dem Post geht es um einen Firmenwagen. In dem Zusammenhang also höchstens um die sogenannten „behinderungsbedingten Fahrkosten“.

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Kannst du ein Programm nutzen? Ich fand Wiso immer ganz gut. Einfach erklärt auch mit videos.

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Ich arbeite seit 6 Jahren mit Elster und finde es dort ganz toll erklärt. Auch bei Unstimmigkeiten zeigt er direkt das Formular und Dokument an. Finde ich wirklich Klasse, nur fehlte mir das Grundverständnis wie man so ein Firmenwagen versteuert. Aber da habe ich jetzt den Sinn dahinter verstanden (1% + 0,03%)