Wie lange geht die Elterngeldzeit?

Hallo, ich weiß nicht ob ich hier mit der Frage richtig bin. Habe zuvor schon jemanden gesehen, der eine Frage zur Elternzeit hatte und die nicht verschoben wurde, deshalb versuche ich jetzt hier einfach mal mein Glück :)

Unsere Frage ist: Wie lange geht die Elterngeldzeit?

Unsere Tochter ist am 19.11.2021 geboren. Meine Frau hat Mutterschutz bekommen und 12 Monate Basis Elterngeld beantragt. Ich habe zur Geburt und im Mai jeweils einen Monat Elternzeit genommen.
Bedeutet dies nun, dass die Elterngeldzeit für meine Frau am 18.11. endet?

Ursprünglich dachten wir, die Zeit des Elterngeldbezugs beginnt mit Ablauf des Muttersdhaftsgeldes, so dass die Elterngeldzeit für meine Frau erst um die Jahreswende endet. Dem ist aber anscheinend doch nicht so, weil das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird, richtig?

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Deine Annahmen sind alle richtig!
Der Bezugszeitraum endet am 18.11.22

#winke

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Das ist richtig ja. Die Mutterschaftsleistungen werden angerechnet. Sie hat dementsprechend nur Anspruch auf 10 Monate Basiselterngeld.

Die 10 Monate lassen sich noch in Elterngeld Plus umwandeln - ändert aber nichts am Auszahlungsbetrag. 1 Monat Basiselterngeld = 2 Monate Elterngeld Plus.

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Das ist interessant.
Der Hintergrund meiner Frage ist nämlich, dass wir gegen Ende dieses Jahres ein zweites Kind ansetzen wollen.
Geplant ist nämlich, dass meine Frau zum 01.01. 2023 wieder arbeiten geht. Stand jetzt würde der Bemessungszeitraum für das Elterngeld für Kind 2 mit dem 19.11. beginnen, also dann, wenn die Elterngeldzeit für Kind 1 endet. Wenn wir nun für den letzten Monat Elterngeld Plus beantragen, würde der Bemessungszeitraum erst mit dem 19.12. beginnen. Wir hätten dann weniger Bemessungszeit für Elterngeld für Kind 2 mit 0€ verdienst meiner Frau.
Richtig?

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Ihr könnt 14 Monate EG-Bezug von Kind 1 ausklammern, wenn ihr EG+ bezogen habt. Habt ihr nur Basis-EG bezogen, könnt ihr nur 12 Monate ausklammern lassen.

Das spielt jedoch nur eine Rolle, wenn deine Frau nicht wieder nach 12 Monaten arbeiten geht. Geht sie Vollzeit arbeiten, wird natürlich das VZ-Gehalt beim 2. Elterngeld zur Berechnung herangezogen. Geht sie TZ arbeiten, wird ihr TZ-Gehalt herangezogen.

Wollt ihr also keine Einbußen beim 2. Elterngeldbezug haben, muss deine Frau spätestens zum 15. Lebensmonat Vollzeit wieder arbeiten und bis dahin EG Plus beziehen. In allen anderen Konstellationen, wird das zweite Elterngeld geringer ausfallen.

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Hi,
ja wie die anderen bereits geschrieben haben, endet euer Basis Elterngeld bereits im November.
Ergänzend kann man nur hinzufügen, dass ihr die 2 Monate länger Geld nur bekommen hättet, wenn du nicht gleichzeitig mit deiner Frau die zwei Partnermonate genommen hättet, sondern du zum Beispiel am Ende ihrer Elternzeit.
Liebe Grüße

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Wie lange hat sie Ez angemeldet?
Ez und EG sind 2 verschiedene Dinge!

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Schon klar, ich denke aber es ist deutlich geworden, was mein Anliegen war.
Es wurde schließlich bereits beantwortet!