Elterngeld Höchstsatz, Aufteilen oder nicht?!

Guten Abend,

Ich werde den Höchstsatz Elterngeld bekommen. Ich möchte zwei oder drei Jahre Elternzeit nehmen. Wie ist es steuerlich gesehen, ist es besser das Elterngeld für ein Jahr zu beziehen und es selbst auf zwei oder drei Jahre zu verteilen (indem ein Teil des Elterngeld auf ein separates Konto fließt) oder gleich auf zwei Jahre auszahlen zu lassen?

Vielleicht kann mir das jemand beantworten.

LG

Coco

1

Guten Morgen,
Mir geht es genauso, Höchstsatz, EZ geplant 2 Jahre.
Es nimmt sich nicht viel, wenn du streckst.
EG zählt steuerlich nicht zum Einkommen, erhöht aber den Progressionsvorbehalt.
Ich habe mir das im Steuerprogramm für diese und nächstes Jahr durchgerechnet (50€ Unterschied Steuern). Also überschaubar. Meine dadurch verlorene Zeit hat sich also am Computer nicht gelohnt 🤣🤣
Rechne es dir mit deinen Beträgen durch.

ET bei mir Juli, allerdings werde ich den Höchstsatz (10x) erst im neuen Steuerjahr auszahlen lassen, damit ich dieses Jahr (halbes Jahr ja normal gearbeitet) max. Steuerrück bekomme, und nächstes Jahr, wo keine Einnahmen fließen den Grundfreibetrag vollständig ausschöpfe.
Ausserdem könnte man nach den 10xHöchstsatzmonaten auf geringfüg. Basis arbeiten, ohne das man dem EG-Amt irgendwas melden muss.

Denk auch an deine KV Status in dieser Zeit.

Viele Grüße

2

Guten Morgen, lieben Dank für die Informationen. Das bringt mich auf jeden Fall schon mal weiter!

Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, d.h. ich muss die Beiträge weiter selbst bezahlen.
Macht es dann einen Unterschied wegen der Beitragsbemedsung ob ich 900 oder die 1800 Euro im Monat bekomme?

Verheiratet bin ich nicht, deshalb fällt die Möglichkeit der Familienversicherung weg.

LG

Coco

3

Leider nein. Beim ersten Kind musste ich während EZ immer den Mindestbeitrag von damals 170€ zahlen. Jetzt bestimmt mehr. Egal ob man sich pro Monat 900 oder 1800 auszahlen lässt.
Die geleisteten KV Beiträge sind allerdings steuerlich abziehbar.

Siehe Web Finanztip
Für 2021 und 2022 beträgt die Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte rund 1.097 Euro. Ist Dein tatsächliches Einkommen geringer, stuft Dich die Krankenkasse so ein, als würdest Du 1.096,67 Euro pro Monat verdienen.

Nicht doch heiraten? 😅
Obwohl ich mich jetzt aktuell rumstreit mit KK, ob ichzum Mann in Familienversicherung rutschen kann. Haben sich grad etwas sperrig. Bei einigen klappts bei anderen Frauen nicht. Hatte dahingehenf hier im Forum Frage eröffnet, vor 2 Wochen.

oder TZ bis Mutterschutz arbeiten, damit du unter Beitragsbemessungsgrenze fällst (weiss aber nicht genau ob das so glatt funktioniert, und AG muss ja auch mitmachen) rutscht, bist dann pflichtversichert, wo keine Kv-Beiträge in EZ anfallen, allerdings fällt ggf. dein EG geringer aus.

weitere Kommentare laden
4

Da es steuerlich keinen nennenswerten Unterschied macht, würde ich es mir an deiner Stelle im ersten Jahr auszahlen lassen. Einteilen kannst du es ja selber. So bist du flexibel. Falls dir doch im zweiten Jahr die Decke auf den Kopf fällt (oder deine Firma dir eine unerwartetes Angebot macht) und du im Laufe des zweiten Jahres schon wieder (ggf. Teilzeit) einsteigst, hast du dann keine Probleme, dass das Elterngeld igendwo angerechnet wirst.

6

Auch deine Argumente helfen mir sehr, danke ❤

7

Sehr gerne 🙂

weiteren Kommentar laden
9

Ich habe beim ersten Kind auf den Höchstsatz bekommen und habe im Jahr der Geburt EG plus genommen um möglichst wenig am Jahreseinkommen zu ändern und die Steuern nicht hoch zu treiben. Im nächsten Jahr hab ich dann Basis EG gewählt weil ich da sowieso nicht lange gearbeitet habe und somit kaum was zu versteuern hatte.
Ich war vorher auch freiwillig gesetzlich versichert und musste auch den Mindestbeitrag zahlen.