Elterngeld / Elternzeit - angestellt und selbstständig

Hallo Ihr Lieben,
ich war diese Woche bei der Beratung betreffend Elterngeld/Elternzeit und leider war die Dame vor Ort selbst ratlos was unsere Situation angeht und konnte mir entsprechend keine fixe Aussage geben.
Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Zu mir:
Vollzeit (40h) Angestelltenverhältnis (aktuell betriebliches BV) und zusätzlich Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung knapp unter der Freigrenze.
Der geplante Entbindungstermin ist Mitte Oktober und der Mutterschutz beginnt Anfang September. Für das Jahr 2022 stehen mir insgesamt 30 Tage Urlaub laut Vertrag zu. Im Unternehmen sind unter 10 Personen angestellt.

Zu meinem Mann:
Eigene Firma, Vollzeit und ab November 2022 Gründung einer weiteren Firma in welcher er aber nur stundenweise arbeitet. Also es gibt dann 2 Arbeitsverträge und zwei ausgezahlte Gehälter.

Für uns war klar, dass ich den Löwenanteil an Elternzeit nehmen werde und wir hatten uns daher folgendes überlegt:

Nach der Entbindung möchte der Papa den ersten Monat zuhause bleiben um uns in der Anfangszeit zu unterstützen. Zusätzlich um die Osterzeit 2023 noch einen weiteren Monat. Vielleicht auch zwei.
Für mich hatten wir uns überlegt, dass ich die komplette Elternzeit nehmen werde, jedoch nur ein Jahr Basiselterngeld beantragen werde und in dieser Zeit mein Gewerbe ruhen lasse.
Hintergrund: der Betrag den ich dazu verdienen dürfte bei ElterngeldPlus hätte durch das Einkommen zu viele Abzüge zur Folge.


Folgende Fragen stellen sich uns:

- Stimmt es, dass jedem Elternteil 3 Jahre Elternzeit zustehen ? Das wären ja insgesamt 6... Das kommt mir sehr viel vor.

- Eigentlich würde mir mit dem Novembergehalt das Weihnachtsgeld ausgezahlt werden. Da ich dann aber im Mutterschutz sein werde steht mir dies nicht zu oder?

- während der Elternzeit darf ich ja bis zu 32 Stunden/Woche arbeiten. Muss dies im Angestelltenverhältnis sein oder kann/darf dies auch nur im eigenen Gewerbe sein? Richten sich diese 32 Stunden verhältnismäßig nach dem Einkommen, oder die tatsächlich geleisteten Stunden ? Mein Arbeitsaufwand liegt pro Monat nämlich bei weniger als 30 Stunden und das Einkommen nach Abzug der Einkommenssteuer aber höher als ein Teilzeitgehalt.

- ich als Mama kann die Elternzeit erst im Anschluss an den Mutterschutz nehmen, der Papa aber bereits ab Geburt. Von meinen 3 Jahren wird aber dennoch die Zeit des Mutterschutzes abgezogen. Oder ?
Ich wäre also in Elternzeit bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag.


Ich hoffe, mir kann jemand etwas weiterhelfen oder hat vielleicht sogar eigene Erfahrungen.

Bereits jetzt weiß ich, dass mein Chef für sich im Unternehmen keinen Platz für mich schaffen wird während der Elternzeit, sofern das irgendwie relevant ist. So wie ich es verstanden habe besteht hier aufgrund der Betriebsgröße auch kein Anspruch meinerseits.

Vielen lieben Dank im Voraus :)

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- Hier die Erklärung zur Aufteilung der Elternzeit zwischen dir und deinem Mann. Jedem Elternteil stehen drei Jahre zu: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/wie-kann-ich-die-elternzeit-aufteilen--124812

- Weihnachtsgeld: Steht dir zu, solange du im Mutterschutz bist, was du im November bist. Er zahlt dir den Durchschnitt der letzten 13 Monate, wo es ja weihnachtsgeld gab, d.h. du hast vielleicht einen höheren Lohn statt der Einmalzahlung. Oder er zahlt es aus Kulanz so oder so. Das passiert bei uns. In Elternzeit ist man immernoch ein Mitarbeiter 🤷‍♀️ allerfings hat mein arbeitsgeber ein paar 10.000 mitarbeiter 😅https://www.merkur.de/leben/geld/weihnachtsgeld-elternzeit-arbeitgeber-beschaeftigte-zr-9399668.html

- meinst du teilzeit in Elternzeit mit den 32 Stunden? Die 32 Stunden kommen eigentlich von der Elterngeld Plus Regelung, die du ja nicht nutzen möchtest. Selbstständige haben keine elternzeit.. Als selbstständige bist du doch dein eigener Chef, niemand muss dir da genehmigen in elternzeit zu gehen.

- Der mutterschutz wird dir sowohl von der elternzeit als auch vom Zeitraum für elterngeld abgezogen.

Hoffentlich hilft dir das weiter 🍀

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Hallo,
ja das hilft mir wirklich sehr weiter. Vielen Dank!
Aus Kulanz wird er mir definitiv nichts zahlen. Bin auch mehrere Wochen nun meinem Gehalt im Beschäftigungsverbot hinterher gerannt... Auch das Urlaubsgeld im Juli ist so eine Sache. Mal sehen, ob mein Chef es mir auszahlt.
Es ist leider nicht so einfach mit Ihm...

Wegen Elternzeit und Selbstständigkeit: Ich bin ja nicht nur selbstständig daher muss ich ja Elternzeit beantragen. Ansonsten müsste ich ja wieder ins Büro zum Arbeiten. Für mich stellt sich nur die Frage, ob ich in Teilzeit dann nur im Angestelltenverhältnis arbeiten darf oder auch weiter in meinem eigenen Gewerbe. Weißt du wie ich es meine ?
Aber ich glaube du hast recht und ich den Denkfehler. Die 32 Stunden kommen ja vom Elterngeld Plus. Ich dachte, es betrifft auch Elternzeit im Allgemeinen, da man ja ab einer gewissen Stundenzahl sonst wieder normal arbeitet und Elternzeit quatsch wäre.

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Deine elternzeit gilt für dein angestelltenverhältnis nicht für dein Gewerbe. Also du beantragst nicht generell elternzeit sondern elternzeit bei diesem Arbeitgeber. Es bedarf der Zustimmung deines Arbeitgebers dann anderweitig zu arbeiten; https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Persoenliche-Absicherung/Elternzeit/Selbstaendig-waehrend-Elternzeit-Voraussetzungen.html

Alles was du verdienst wird beim basiselterngeld angerechnet, weswegen es sich die ersten 12 Monate, sofern nicht dein Mann mehr als 2 Monate nimmt, immer zu einem Abzug an elterngeld kommen wird.

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- Hier die Erklärung zur Aufteilung der Elternzeit zwischen dir und deinem Mann. Jedem Elternteil stehen drei Jahre zu: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/wie-kann-ich-die-elternzeit-aufteilen--124812

- Weihnachtsgeld: Steht dir zu, solange du im Mutterschutz bist, was du im November bist. Er zahlt dir den Durchschnitt der letzten 13 Monate, wo es ja weihnachtsgeld gab, d.h. du hast vielleicht einen höheren Lohn statt der Einmalzahlung. Oder er zahlt es aus Kulanz so oder so. Das passiert bei uns. In Elternzeit ist man immernoch ein Mitarbeiter 🤷‍♀️ allerfings hat mein arbeitsgeber ein paar 10.000 mitarbeiter 😅https://www.merkur.de/leben/geld/weihnachtsgeld-elternzeit-arbeitgeber-beschaeftigte-zr-9399668.html

- meinst du teilzeit in Elternzeit mit den 32 Stunden? Die 32 Stunden kommen eigentlich von der Elterngeld Plus Regelung, die du ja nicht nutzen möchtest. Selbstständige haben keine elternzeit.. Als selbstständige bist du doch dein eigener Chef, niemand muss dir da genehmigen in elternzeit zu gehen.

- Der mutterschutz wird dir sowohl von der elternzeit als auch vom Zeitraum für elterngeld abgezogen.

Hoffentlich hilft dir das weiter 🍀