Elterngeld mit Mischeinkommen

Hallo zusammen,

wir planen Kind Nr. 3 aktuell. Stimmt es wirklich, wenn man Mischeinkommen hat, dass dann das letzte Geschäftsjahr als Berechnung herangezogen wird. Bin seit diesem Jahr selbständig (Nebenberuflich) und bin aktuell in Elternzeit im Hauptjob.

Beispiel.
Wir bekommen nächstes Jahr 2023 Nachwuchs. Dann wird das Jahr 2022 rangezogen, da ich mich hier aber noch im ersten Jahr der vorrangegangen Elternzeit befinde wird 2021 herangezogen. Hier war ich allerdings zum Ende des Jahres im Mutterschutz und in Elternzeit. Heißt das Jahr 2020 wird dann fürs Elterngeld herangezogen? 1:-(

Danke. Lg

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Ja das ist so. Sobald eine selbständige Tätigkeit ins Spiel kommt wird das letzte Geschäftsjahr (meist Kalenderjahr) zum Bemessungszeitraum.

Es gelten die gleichen Ausklammerungsgründe: Bezug von Mutterschaftsgeld, Bezug von Elterngeld (max 14 Lebensmonate). Sollte das in dem Jahr vorliegen wird ein weiteres Jahr zurückgegangen.