Steuerklassen und Elterngeld

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Servus,
unsere elterngeldstelle ist leider entweder nicht willig oder inkompetent. Vielleicht weiß hier jemand Rat.

Wir haben zum 1.1.22 die Steuerklassen gewechselt, sodass ich aktuell die Klasse 3 habe, um das EG zu erhöhen.
Muschu begann gestern (ET 1.8.).
Ich bekomme also das Gehalt nach klasse 3 für 5 Monate, müsste ja aber auf 6 kommen, um davon auch zu profitieren.
Wenn ich es richtig verstehe, kann ich auf die Ausklammerung des Junis verzichten, sodass dieser Monat mit eingerechnet wird, ich dann auf 6 Monate in Klasse drei komme.
Wie genau aber verzichte ich auf diese Ausklammerung?

Ist es ausreichend, das so zu tun, wie auf dem Foto angezeigt? (Will den Antrag online machen).


Und Folgefrage:
Ab wann dürfen wir die Steuerklassen wieder zurückwexhseln, ohne dass es sich negativ auswirkt? Bereits zum
1.7.? Oder warten, bis der Antrag eingereicht ist? Also nach der Geburt des Kindes?

Danke euch!!

1

Du kannst nur ausklammern, wenn du auf den Mutterschutz verzichtest und weiter arbeitest.

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Danke für deine Antwort - aber ich glaube, dass du hier falsch liegst. Ausgeklammert wird dich automatisch. Ich will ja grad auf die Ausklammerung verzichten …
Das hat doch dann eher mit Verzicht etwas Geldes zu tun, als damit, dass ich weiter arbeite?

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Ok, ich habe es falsch herum geschrieben, das stimmt.
Hatte aber auch einen Gedankendreher drin, weil es ja normalerweise keinen Sinn macht, da auf die Ausklammerung zu verzichten, weil das Einkommen ja niedriger ist. Aber in den Fall könnte das tatsächlich Sinn machen, da du ja einige Tage gearbeitet hast und das Gehalt nur ein bisschen weniger ist.

Vergiss meine Antwort, ich hatte was anderes im Kopf. Sorry.

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