HILFE - individuelles Beschäftigungsverbot (Bayern)

Hallo zusammen,

ich benötige dringend eure Hilfe... Hat evtl. jemand Erfahrung damit?

Da ich mich oftmals unter Druck gesetzt fühle und mein Körper durch den Stress auf der Arbeit reagiert, hat meine Psychotherapeutin mir vorgeschlagen, mit meinem Gyn über ein Beschäftigungsverbot zu reden und hat ein entsprechendes Attest ausgefüllt.

Der Gyn meinte direkt, dass mit Hilfe des Attests das kein Problem darstellt. Heute hat mich seine Angestellte kontaktiert und es mit mir besprochen. Dabei wollte sie bei der Meldung zum Arbeitgeber das Attest der Psychotherapeutin anhängen mit meinen sämtlichen detaillierten Diagnosen und Lebensumständen.

Ist das überhaupt erlaubt? Ich möchte nicht, dass mein Arbeitgeber meine Krankheitsbilder kennt. Wie war das bei euch, die schon Erfahrung damit hatten? Wurde da ein ausführliches Attest dem Arbeitgeber vorgelegt oder lediglich der Nachweis, dass die Gesundheit von Mutter und Kind in Gefahr ist bei Fortführung der Arbeit?

Danke vorab

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Deine Diagnosen gehen deinen Arbeitgeber nichts an. Ich habe nur einen Zettel mit dem individuellen BV bekommen mit diesem Satz, dass Leben/Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortführung der Beschäftigung gefährdet sind oder ähnlich. Du kannst dir ruhig alles geben lassen, aber nicht deinem Arbeitgeber vorlegen.

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Vielen Dank für deine Antwort.
Ich hatte die Arzthelferin gefragt was an den Arbeitgeber geht und dann kam eben diese Auskunft... Ich sehe das wie du... Das geht den Arbeitgeber nichts an... Sie spricht morgen nochmal mit dem Gyn und er oder sie rufen mich an.. Bist du auch aus Bayern? Eigentlich sollte das doch in jedem Bundesland gleich behandelt werden, aber im Internet gibt es Formulare und da ist es bei allen Bundesländern so wie bei dir und bei Bayern wird ein genauer Grund erfragt.

Wie ist es dann mit dem Gewerbeamt? Die bekommen ja auch die Telefonnummer vom Personal und geben die dann das Attest evtl weiter bzw sagen die den genauen Grund? Wie war das bei dir?

Danke.

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Gewerbeamt ? 😳
Soviel ich weiß geht das lediglich an den Arbeitgeber und die Krankenkasse! Du erhältst weiterhin 100% Gehalt und dein Arbeitgeber kann sich das von der KK zurückzahlen lassen. Wüsste nicht was das Gewerbeamt damit zu tun hat 🤷🏻‍♀️
Die Diagnosen gehen den AG überhaupt nix an! Gibt ja selbst bei normalen AU‘s keinen ICD-Schlüssel mehr!

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Du „Glückliche“. Mich machen sie in der Arbeit komplett fertig und hab 0 Chancen auf ein BV.

Soll halt in den Krankenstand gehen heißt es immer. Toll…danach hab ich dann noch mehr Arbeit.

Vll geh ich auch mal zur Psychotherapeutin und hol mir ein Attest

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Aber dafür müsste ja eine psychische Erkrankung vorliegen

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Wenn ich jeden Tag nur noch heulend nach Hause komme weil ich meine 50h Wochen jetzt in 40 schaffen muss ind nebenbei 3 Leute einschulen sollte das eigentlich reichen.

Ich bin so froh wenn ich dort nicjt mejr rein muss, echt.

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Was muss ein ärztliches Attest enthalten?
Ein ärztliches Attest muss möglichst genaue und allgemein verständliche Angaben enthalten. Darin wird festgelegt, dass die Beschäftigten ganz oder teilweise nicht arbeiten dürfen. Die Ärzte legen dabei ausführlich die Art und Weise und den Umfang des Risikos für die Beschäftigte und das Kind bei der Fortdauer der Beschäftigung dar. Außerdem bestimmen sie eine mögliche Geltungsdauer. Gründe und medizinische Diagnosen gehören nicht in das Attest.

https://www.ikk-classic.de/gesund-machen/arbeiten/arbeitsverbot-in-der-schwangerschaft

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Vielen Dank. Mich hätte es auch gewundert, wenn es anders ist.. Ich hoffe so sehr, dass die Arzthelferin sich getäuscht hat und der Arzt das bestätigt...

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Das geht deinem AG nichts an deine Diagnosen sind deine private Sache…!
Würde das auf alle Fälle absprechen… bevor das alles eingereicht wird…!
Und das Gewerbeaufsichtsamt wird eigentlich nur eingeschaltet wenn eine Gefahr am Arbeitsplatz besteht die geprüft werden muss…

Darf ich fragen wie du an das BV gekommen bist…?
Ich bin seit Wochen krank geschrieben und mein AG weigert sich eins auszustellen, und mein FA sagt das mein AG das aufstellen muss ein Attest gibts wohl nicht…
Versteh das ned ich musste auch schon in der zweiten Schwangerschaft drum kämpfen bis ich in der Arbeit dann mit vorzeitigen Wehen und Blutungen zusammen gebrochen bin und jetzt muss ich schon wieder dafür kämpfen und Gründe habe ich mehr als genug…:-(

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Das sehe ich auch so und deshalb war ich so geschockt, dass die Arzthelferin das gesagt hat.. Ich will auch die Gewährleistung, dass vom Gewerbeaufsichtsamt NICHTS an den Arbeitgeber geht. Der Arzthelferin sollte ich die Telefonnummer von der Personalerin geben. Wahrscheinlich eben für dieses Amt. Am Ende sagen die dann noch was zu meiner Situation / Diagnose… Das wäre Horror…
Als ich damals meine Diagnosen bekommen habe, hat mich das ziemlich fertig gemacht. Ich wusste nicht wie ich reagiere, wenn es mit dem KIWU nicht klappt und bin zur Absicherung zur Psychologin. Das ist jetzt schon ein paar Jahre. Sie hatte mir das mit dem BV gesagt. Sonst wäre ich da nie drauf gekommen. Das Attest hatte ich dem Gyn gezeigt und wollte alles noch erklären und dann meinte er sofort, dass das ausreicht und wollte nicht mehr wissen..
Das bei dir kann ich auch nicht nachvollziehen.. Eigentlich sollte dein Gyn ein Verbot aussprechen können.. Du hast ja eben Gründe und du und das Baby seid dadurch gefährdet. Hast du eine Arbeit mit körperliche Belastung? Dann sollte doch dir wenigstens eine Alternative angeboten werden wo du leichter arbeiten musst…
Bei mir war es eben ein individuelles BV..

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Ein Arzt darf es nur ausstellen, wenn das Leben Kind oder Mutter durch EINE (nicht genau DEINE) Weiterbeschäftigung gefährdet ist (z.b. durch vorzeitige Wehen, verkürzter Gebärmutterhals usw.).

Der AG MUSs dir eines ausstellen, wenn DEIN Arbeitsplatz potentiell gefährlich ist und er dir keinen alternativen Arbeitsplatz zuweisen kann.

Was sind denn deine Gründe?

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Gib auf keinen Fall deine Diagnosen etc. an deinen Arbeitgeber weiter. Das geht ihn absolut nichts an. Weder in Bayern noch in einem anderen Bundesland.

Es gibt zwei verschiedene Arten von Beschäftigungsverboten. Eines vom Arzt und eines durch den Arbeitgeber.

Wenn du ein individuelles Beschäftigungsverbot erhälst (das ist das vom Arzt), solltest ein Attest lediglich den Hinweis auf § 16 Mutterschutzgesetz enthalten und ausweisen wie viele Stunden du maximal am Tag arbeiten darfst (Teilzeit-BV), ob es Tätigkeiten gibt du die nicht mehr ausführen darfst (zB stehende Tätigkeiten) oder ob du eben ein komplettes BV erhälst. Den Grund hierfür geht den Arbeitgeber nichts an. Er darf auch nicht danach fragen.

Wenn ein generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden soll, läuft das über den Arbeitgeber. Dieser muss eine Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes erstellen. Anhand der Beurteilung muss geprüft werden, ob du Mutterschutzgesetzkonform dort weiterarbeiten kannst. Falls nicht, muss er dich entweder anderswo einsetzen oder dir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Hier kommt vermutlich das Gewerbeamt ins Spiel um zu kontrollieren, ob die Mutterschutzrichtlinien eingehalten werden. Aber auch die gehen irgendwelche Diagnosen nichts an, da es bei dem generellen Beschäftigungsverbot quasi nicht um dich als Person, sondern um deinen Arbeitsplatz geht und nur geschaut wird, kann eine Schwangere dort arbeiten oder nicht.

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Vielen Dank nochmal für die detaillierte Erklärung. Das hat mir sehr geholfen und mich bestätigt. :)

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Vielen Dank an alle die mich hier unterstützt haben. Ich habe heute mit dem Arzt gesprochen und es geht nichts an den Arbeitgeber. Wenn dann geht die Diagnose bzw. das Attest von der Psychotherapeutin nur an das Amt (denke, wenn es notwendig ist bei einer Prüfung). Da hat die Arzthelferin mich falsch informiert. Jetzt bin ich mehr als erleichtert.

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Super, dass sich das geklärt hat! Ich wünsche dir nun eine entspannte Restschwangerschaft ♥️

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Vielen lieben Dank. 😊❤️ Ja - ich hoffe, dass es da nicht noch zu Schwierigkeiten kommt. Aber jetzt ist das erstmal geklärt und ich versuche mich zu entspannen. 😊

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