Beschäftigungsverbot im Bürojob

Hallo ihr lieben, ich wollte fragen, ob jemand weiß, wie es mit einem Beschäftigungsverbot im Bürojob wegen Stress und psychischen Druck aussieht. Ich bin derzeit in der 16 ssw und arbeite beim Rechtsanwalt als Rechtsanwalts und Notarfachangestellte der Beruf war auch schon vor der Schwangerschaft sehr belastend für mich, da kaum auf die Mitarbeiter, gerade als Auszubildende Rücksicht genommen wird und unfreundliche Chefs und hinterhältige Kollegen leider normal sind.

Bevor ich von meiner Schwangerschaft erfahren habe, habe ich sämtliche Bewerbungen geschrieben, um den Arbeitsplatz zu wechseln. Dies habe ich aber als ich erfuhr Schwangerschaft zu sein, sein lassen.

Nun kommt aber das Problem dazu, dass in nächster Zeit weitere vier Kollegen weg sind und wir sowieso schon sehr knapp belegt sind. Und die Kollegen die gehen, sind gerade die netteren gewesen. Das heißt, dass nach der Zeit die hinterhältigen Kollegen quasi alleine da sind und wenn man so sieht meine Ansprechpartner sein würden und mir gegenüber noch weisungsbefugnisse hätten.

Ich bin jetzt im 1. Lehrjahr, welches aber schon so gut wie abgeschlossen ist. Nach der Geburt würde ich aber sowieso eine Weile in Elternzeit gehen, weswegen ich, wenn ich die Ausbildung fortsetzen möchte, sowieso im 2. Lehrjahr einsteigen müsste.

Derzeit bin ich noch bis Mittwoch krankgeschrieben und habe meinen nächsten Frauenarzttermin erst am 14.06, bis dahin weiter krankschreiben wäre auch nicht gerade optimal. Könnte mein Hausarzt mir auch ein Beschäftigungsverbot ausstellen? Und würden das Ärzte überhaupt machen, obwohl es "nur" Stress und psychische Belastungen sind?

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Hallo, das ist eine unschöne Situation. Aber aus medizinischer Sicht kein Grund für ein BV. Es sei denn, du bist psychisch wirklich krank - das klingt bei dir aber eher nach einem ätzenden Arbeitsplatz, der für Unzufriedenheit und Stress sorgt, was mir sehr leid tut.
Aber wie gesagt, für ein BV durch einen Arzt, muss Leib und leben von Mutter oder Kind in Gefahr sein. Es gibt sicherlich „schwarze Schafe“, die da lockerer mit umgehen. Aber rein rechtlich sieht es so aus, wie von mir beschrieben.
Da würde also eher Krankschreibung als BV greifen.

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Danke für die Antwort. Vielleicht muss ich meinen Arbeitsplatz dann doch wechseln, führt ja nichts dran vorbei

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Bv gibt es dafür sicher nicht,

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ja mal gucken. Von Bekannten habe ich auch anderes gehört, weil das in dem Ausmaß nicht mehr normal ist, können sißenstehende, die nicht in der Situation sind vielleicht auch nicht nachvollziehen. aber vielleicht werde ich den Arbeitsplatz doch wechseln