Welche Monate fließen in die Berechnung ein? (Mutterschutzgeld)

Liebes Forum,

ich habe eine Frage zu der ich keine eindeutige Antwort im Internet finde – aber vielleicht kann eine/r von euch mir weiterhelfen :)

Mein Mutterschutz beginnt Ende Oktober. Mein Arbeitsvertrag ändert sich ab September (von Vollzeit auf Halbzeit) – somit erhalte ich ab Ende September nur noch die Hälfte meines aktuellen Einkommens. Nun meine Frage: Das Mutterschaftsgeld wird ja aus dem Durchschnittslohn der letzten drei vollen Kalendermonate errechnet. Theoretisch mache ich den Monat Oktober nicht mehr "voll" – heißt das, dass in meinem Fall die Einkünfte aus Juli, August, September herangezogen werden würden? Da ich Alleinverdienerin bin würde das für mich für die Zeit des Mutterschutzes einen erheblichen Unterschied machen...

Vielen Dank und liebe Grüße,
Maki22 + Wurm SSW17+3

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Wenn du im Oktober in MuSchutz kommst dann werden die Gehälter September, August und Juli herangezogen.

Liebe Grüße
☺️

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Dauerhaft geändertes Arbeitsentgelt fließt aber ausschließlich ein. Sprich, es wird nur das Teilzeitgehalt herangezogen.

Andersrum ist es auch so, wenn die Nutzerin eine Gehaltserhöhung zum 1.9. gehabt hätte, dann würde das auch nur darauf bezogen sein.

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Oh okay das wusste ich nicht… das ist ja dann ärgerlich in diesem Fall. 🥴

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