Wann Sperrfrist bei Eigenkündigung?

Hallo zusammen, ich bin derzeit in Elternzeit. Diese geht bis Mitte Februar.
Ich möchte meinen Job kündigen zum Ende der Elternzeit. Dazu sind 3 Monate Frist gesetzt. Ab wann habe ich dann die Sperrfrist beim Arbeitsamt? Ab dem Moment wo ich die Kündigung ausgesprochen habe 3 Monate oder ab dem Beginn der Arbeitslosigkeit, hier ab 16.2?

Danke im Voraus.

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Die Sperrfrist gilt ab dem Tag der Arbeitslosigkeit.
Bedenke auch, dass du danach nur Arbeitslosengeld erhältst, wenn du auch wirklich arbeiten gehen könntest, weil die Betreuung gesichert ist. Suchst du nur nach einem Teilzeitjob, gibt es auch nur Teilzeit Arbeitslosengeld.

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OK, vielen Dank. Ich suche etwas für 15 Std am besten im Home-Office. Da gibt's Stellen.

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Das wichtigste an der Aussage war, dass du dann auch nur ALG auf Basis von 15 Stunden pro Woche erhältst.

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Bei mir war es 2018 ab Beginn der Arbeitslosigkeit.

Hatte im Oktober 2017 zu Dezember 2017 gekündigt und war bis Ende März ohne Geld vom Amt.

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Vielen Dank. Dachte ich mir fast schon. Aber naja.

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Hallo,

wenn du aus einem wichtigen Grund kündigst, dann bekommst du keine Sperrzeit.

Ein wichtiger Grund ist z.B. wenn der Arbeitgeber dir nach der Elternzeit keinen Job anbieten kann, der mit der Kinderbetreuung vereinbar wäre. Muss man halt entsprechend begründen und meißtens einen Nachweis vorlegen bei der Arbeitsagentur.

LG

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Ja das weiß ich, auch das es psychisch nicht mehr möglich ist dort zu arbeiten. Aber der Chef weiß wie man mobbt, der bietet mir garantiert keine 10 Std an. Denn nur so ist eine Betreuung gewährleistet. Außerdem könnte der sagen, ich muss ins Büro. Da stehe ich ganz schlecht da. Weil das darf er ja.

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Oben schreibst du doch von 15 Stunden?

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