SteuererklÀrung - Mutterschutz und Elternzeit

Guten Abend 😊

Ich habe mich nun endlich an die SteuererklÀrung gesetzt und da sich bei uns 2021 einiges verÀndert hat, habe ich ein paar Fragen und hoffe, es kann mir hier jemand helfen.

Wir haben geheiratet und unser 1. Kind bekommen, beides im August. Ich war vom 17.08.-21.12. In Mutterschutz (aufgrund von FrĂŒhgeburt).
1. Bei wem tragen wir das Kind nun jetzt ein? Ist das egal?
2. Wie verhÀlt sich das mit Mutterschutz und Elternzeit mit der Angabe des Datums in Anlage N - Wege zwischen Wohnung und TÀzigkeitsstÀtte? Nehme ich da normal 01.01.-31.12. oder 01.01.- Beginn Mutterschutz oder 01.01.- Beginn Elternzeit?
3. Ich war ja, wie bereits oben erwÀhnt, bis 21.12. in Mutterschutz und habe ja dementsprechend bis dahin Mutterschaftsgeld bekommen. Das Elterngeld gilt dann ja somit ab dem 22.12., richtig? Die erste Zahlung der Bundeskasse habe ich am 17.12. erhalten und die war fast doppelt so hoch wie die dadarauffolgenden Zahlungen. Wie gebe ich das denn nun in der Steuer an?
4. Wo kann ich die Zeit von Mutterschutz und Elternzeit eintragen? Man muss doch irgendwo Daten eingeben können, oder?

Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen und bedanke mich schonmal vielmals im Voraus!

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Hast du ein Steuerprogramm? Ich kann das WISO Steuersparbuch empfehlen


Ihr werdet ja vermutlich gemeinsam veranlagt werden? Da gebt ihr dann nur eine ErklĂ€rung ab. Bei getrennten, Anlage Kind jeweils bei beiden. Das WISO Programm rechnet dir ĂŒbrigens aus , was fĂŒr euch gĂŒnstiger ist, getrennte oder gemeinsame Veranlagung.
Bzgl Wege: gefahren bist du ja nur bis zum Beginn Mutterschutz, also den Zeitraum bis dahin. Man gibt ja eh dann die genauen Tage an, der Zeitraum ist nicht so entscheidend in deinem Fall.

Das mit deinemElterngeld verstehe ich nicht, aber grundsĂ€tzlich bekommst du dafĂŒr ja eine Bescheinigung ĂŒber den Jahresbetrag, also wieviel 2021 geflossen ist. Das wird eingetragenste Lohnersatzleistung, genauso wie das Mutterschaftsgeld in der Zuschuss dazu


Die Zeiten Mutterschutz und Elternzeit werden als Zeiten ohne BeschÀftigung eingetragen. Da kann ich wieder nur WISO empfehlen.

Denk daran, ihr seid zur Abgabe verpflichtet, also Frist dieses Jahr ist Ende Oktober fĂŒr euch (normalerweise immer Ende Juli, aber wegen Corona ist das verschoben)


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Ja, wir nutzen Elster.
FĂŒr dieses Jahr hatte ich vor die ErklĂ€rung nochmal getrennt abzugeben, werde mir das aber doch mal anschauen, was Elster bei Zusammenveranlagung sagt.

Danke dir fĂŒr deine Antwort!

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Ich versuche mal einiges zu beantworten. Machst du die ErklÀrung mit Elster oder welches Programm nutzt du?

1. Am Anfang der ErklÀrung musst du oben ankreuzen, ob ihr zusammen oder getrennt veranlagt werden wollt, sprich ob eure Einkommen zusammengerechnet werden sollen oder nicht. Meistens ist die Zusammenveranlagung finanziell vorteilhafter, insbesondere wenn ihr ein EinkommensgefÀlle habt.
Bei Zusammenveranlagung gebt ihr eine gemeinsame SteuererklÀrung und nur eine Anlage Kind ab.

2. Ich habe das Formular gerade nicht ganz im Kopf. Geht es um das BeschÀftigungsdatum (Betriebszugehörigkeit) gibt du den 31.12. an. Bei den Tagen, die du auf Arbeit warst, darfst du aber nur den tatsÀchlichen Zeitraum angeben. Da du am dem MuSchu nicht mehr zur Arbeit gefahren bist, steht dir ab da keine Entfernungspauschale mehr zu.

3. Die Berechnung des EG und die Höhe steht im Bescheid. Zudem solltest du im FrĂŒhjahr 2022 eine Bescheinigung erhalten haben, wie viel EG du 2021 erhalten hast. Das mĂŒsste konsequenterweise nur die Summe vom 17.12. sein.
FĂŒr die Lohnersatzleistungen gibt es in Anlage N meine ich ein eigenes Feld.

4. Die Zeiten interessieren das Finanzamt nicht, sondern nur das Geld, das du in dieser Zeit erhalten hast. Im MuSchu hast du als weitere Lohnersatzleistungen Mutterschaftsgeld und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber erhalten. Beides trÀgst du als weitere Lohnersatzleistung ein.

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Ja genau, ich nutze Elster.

Ich wollte fĂŒr letztes Jahr die ErklĂ€rung nochmal einzeln machen, werde mir aber doch auch nochmal anschauen was Elster bei einer Zusammenveranlagung sagt.
Bei Einzelveranlagung wÀre die Anlage Kind dann aber bei beiden oder wie?

Genau, es gibt einmal bei Anlage N ein Feld fĂŒr Lohnersatzleistungen und im Hauptvordruck auch nochmal đŸ€” gebe ich das dann da auch bei beiden an, ja oder?


Danke dir fĂŒr deine Antwort!

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Gerade im Jahr der Heirat ist die Zusammenveranlagung meist wesentlich vorteilhafter, trotz Progressionsvorbehalt aufgrund von Mutterschaftsgeld und EG), da Mann und Frau ja in Steuerklasse 1 dann meist zuviel Steuern gezahlt haben. Einzig solltest du aufgrund von Krankengeld ggf noch mehr Lohnerstzleistungen haben kann es sich dann wieder negativ auswirken.

Daher rechne auf jeden Fall beide Varianten durch... Bei Elster kenn ich mich nicht aus, ich nehme Wiso da sagt mir das Programm fĂŒr beide Veranlagungsformen was gĂŒnstiger ist da trage ich bei den Kindern maximal die prozentuale Verteilung ein und spiele mit dem Wert etwas und sehe sofort wie sich das auswirkt.

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Ich wĂŒrde die ErklĂ€rung per Elster machen. Ihr meldet euch an und beantragt dann, dass ihr die Daten vom Finanzamt abrufen dĂŒrft. Das kann etwas dauern.

Wenn der Anrufcode da ist, dann habt ihr eine vorausgefĂŒllte EinkommensteuererklĂ€rung. Das Elterngeld, das Mutterschutzgeld wird schon eingetragen sein. Die Daten ĂŒberprĂŒft ihr.
ZunĂ€chst wĂ€hlst du die Zusammenveranlagung aus und fĂŒllt sĂ€mtliche relevante Anlagen (1 Anlage Kind, Anlagen N, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen...) aus.

Dann prĂŒfst du, ob Fehler aufgezeigt werden und korrigierst diese. Und du kannst die vorlĂ€ufige Steuerberechnung ausdrucken.

Dann wĂ€hlst du Einzelveranlagung fĂŒr Ehegatten aus. Jetzt musst du bei gemeinsamen Sachverhalten noch eintragen, zu welchen Teilen der Ehegatte die Aufwendungen getragen hat (Handwerkerrechnung,: 100:0 oder 50/50). Jetzt prĂŒfst du die ErklĂ€rung und korrigierst Fehler und druckst dann die Berechnung aus. Jetzt kannst du vergleichen, was gĂŒnstiger fĂŒr euch ist und korrigierst dann den Haken bei Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung.

Im nĂ€chsten Jahr geht es schneller. Der Abrufcode ist vorhanden, die Daten vom Vorjahr können ĂŒbernommen werden.