Elternzeit und arbeiten

Hallo ihr lieben,

Ich habe ein Jahr Elternzeit genommen und mein Chef hat mich gefragt, ob ich einen Tag aushelfen kann ( bekomme dann Überstunden ) wisst ihr wie das ist, mit Elterngeld und sowas. ?
Liebe Grüße

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Das geht in die Steuerprogression ein.

Ich habe während Elternzeit 2 Zahlungen bekommen, recht hoch, wegen Bonus für fürs Vorjahr. Bzgl Steuererklärung ganz übel. Ich muß sehr viel nachzahlen.

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Ach ja, wenn du kein Gehalt dafür bekommst, sieht die Sache vielleicht anders aus.
Elterngeld wird dadurch eher nicht berührt. Wenn, dann trifft es die Steuern.

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Bei einem durchschnittlichen Einkommen ohne exorbitante Bonuszahlungen sollte sich für 1 Tag Zuverdienst in EZ die Steuerprogression kaum auswirken. Die ist ja durch das EG da und nicht durch den Zuverdienst. Da Steuern aber immer sehr individuell aufgrund vieler Einflussfaktoren und Grössen sind kann man das nicht pauschalisieren und ggf mal durchrechnen bzw prüfen lassen.

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Sollst du einmalig aushelfen und das kommt aufs Überstundenkonto oder regelmässig?

Eine Gutschrift auf Arbeitszeitkonten bei Teilzeit in Elternzeit wäre nicht erlaubt!
Jegliche Tätigkeit und das Einkommen muss der EG-Stelle gemeldet werden. (Da die Ämter vernetzt sind bekommen die das bei Prüfungen mit wenn dein AG deine Tätigkeit an die SV-Träger meldet)

Einkommen im Basis-EG wird immer angerechnet und vermindert das EG um ca 65% (deiner entsprechenden EG-Ersatzrate) des Zuverdienst.

Bei EG-Plus kannst du bei vorigem Einkommen unter 2770€ Netto ca 50% des vorherigen Einkommen dazu verdienen ohne das es zur EG-Anrechnung kommt.

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Rechne dir aus, was du raus hast, wenn du in elterngeldplus wechselst.
Mir wurde gesagt auf Überstunden arbeiten ist nicht erlaubt!
VG